Der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im September 2018 eingerichtete Runde Tisch „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ hat heute seine Bilanz der gemeinsamen Arbeit in der 19. Legislaturperiode vorgelegt. Am Runden Tisch sind erstmalig Bund, Länder und Kommunen in einem eigens dafür eingerichteten Gremium zusammengekommen, um gemeinsam den Ausbau und die finanzielle Absicherung der Arbeit von Frauenhäusern und ambulanten Hilfs- und Betreuungseinrichtungen voranzubringen. Die Einberufung eines Runden Tisches gegen Gewalt an Frauen ist im Koalitionsvertrag verankert.

Das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die Istanbul-Konvention, feiert heute das zehnjährige Jubiläum der Zeichnungsauflegung. Die Istanbul-Konvention ist das wichtigste völkerrechtliche Instrument, um Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu bekämpfen und den Betroffenen Schutz und Unterstützung zu bieten. Es untermauert das grundlegende Menschenrecht von Frauen auf ein Leben ohne Gewalt.

Laut einer aktuellen Umfage der WELT ist die Zahl der Betroffenen von häuslicher Gewalt während der Corona-Krise deutlich gestiegen. Besonders Frauen und Kinder zählen zu den Opfern. Laut Recherchen der WELT AM SONNTAG bei den Landeskriminalämtern aller 16 Bundesländern sind im vergangenen Jahr 158.477 Opfer polizeilich registriert worden. Im Bundesdurchschnitt ergibt sich damit ein Anstieg um sechs Prozent. Zwei Drittel der erfassten Opfer sind Frauen. Doch das Dunkelfeld ist groß, weil viele Opfer sich nicht trauen, Anzeige zu erstatten.

Mit 23,7 Prozent (5073 Opfer) verzeichnet Brandenburg den stärksten Zuwachs. Dahinter kommen Mecklenburg-Vorpommern (plus 16,4 Prozent, 1523 Opfer), das Land Bremen/Bremerhaven (plus 13,8 Prozent, 2767 Opfer) und Thüringen (plus 12,6 Prozent, 2602 Opfer). Sachsen-Anhalt weist einen Zuwachs von 8,7 Prozent (4.439 Opfer) auf und leigt damit auch über dem bundesweiten Durchschnitt. Das Saarland und Sachsen meldeten als einzige keinen Anstieg.

Der Präsident des Deutschen Caritasverbandes, Peter Neher, blickt besorgt auf das Dunkelfeld. „Der Anstieg um sechs Prozent deutet darauf hin, dass die tatsächlichen Fälle überproportional zugenommen haben.“ Denn für Opfer sei es angesichts von Corona schwieriger, Kontakt mit Behörden aufzunehmen, um Anzeige zu erstatten oder Hilfe zu suchen. „Die Pandemie und ihre Folgen haben sozioökonomische und seelische Probleme in vielen Familien und Haushalten verschärft“, betont Neher.

Ähnliche sieht das die Diakonie. Deren Vorständin für Sozialpolitik, Maria Loheide, sagt: „Die Beschränkungen der Pandemie haben sicher dazu beigetragen, dass seltener Hilfe und Unterstützung gesucht wurden und die Zugänge schwieriger waren.“ Man gehe von einer hohen Dunkelziffer aus.

Unter häusliche Gewalt fallen Mord und Totschlag, Körperverletzungen, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, sexuelle Übergriffe, Bedrohung, Stalking, Nötigung, Freiheitsberaubung, Zuhälterei und Zwangsprostitution.

Bisher gibt es allerdings keine einheitliche Erfassung. Ein Großteil der Länder verwendet Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS), aber eine Handvoll macht Sonderauswertungen, die darüber hinausgehen. So zählt Sachsen etwa den Hausfriedensbruch von Ex-Partnern mit. Dadurch weisen die Länder etwas höhere Zahlen aus als das Bundeskriminalamt, das nur PKS-Zahlen verwendet. Das BKA wird seinen Jahresbericht 2020 zur „Partnerschaftsgewalt“ im Herbst vorlegen.

Sachsen-​Anhalts Innenminister Michael Richter hat am 15. März 2021 die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr 2020 vorgestellt. Unter anderem weißt Minister Richter darauf hin, dass sich die Corona-Pandemie und die Lockdowns auch in der Kriminialitätsstatisik wiederspiegeln. 

Für die Zukunft wird eine bundeseinheitliche Regelung angestrebt. Die Innenministerkonferenz (IMK) will auf ihrer Tagung Mitte Juni eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur „Bekämpfung von geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichteten Straftaten“ einsetzen. Die Landesfrauenräte und auch weitere bundesweit tätigen Verbände wie der Deutsche Juristinnenbund und der Deutsche Frauenrat fordern seit langam die Einführung des Straftatbestandes "Femizide", d.h. Tötungen von Frauen aufgrund ihres Geschlechts, einzuordnen. In Fällen von Trennungstötungen werden Frauen umgebracht, weil die Täter ihnen nicht zugestehen, ein eigenes selbstbestimmtes, von ihnen getrenntes Leben zu führen. 

Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, weist in der WELT darauf hin: „In der Kriminalstatistik fehlt das Thema psychische Gewalt, die insbesondere bei Kindern zu seelischen Verletzungen mit nachhaltiger Traumatisierung führen kann.“ Partnergewalt sei stets psychische Gewalt gegen Kinder und arte oft in physische Gewalt aus.

Am heutigen Tag hat Bundesfrauenminiterin Giffey den Jahresbericht des Bundesweiten Hilfetelefons gegen Gewalt in Berlin vorgestellt. Darin heißt es: "Mit rund 51.400 Beratungen nimmt das Beratungsaufkommen im Jahr 2020 um 15 Prozent zu – das ist der höchste Anstieg seit 2016. Die erhöhten Beratungszahlen sind jedoch bestenfalls ein Indiz und kein Beleg für eine tatsächliche Zunahme der Gewalt gegen Frauen, da sie immer nur die Beratungstätigkeit beim Hilfetelefon abbilden. Seit Beginn der Corona-Krise wird bundesweit verstärkt auf das Hilfetelefon als zentrale Erstanlaufstelle hingewiesen. Eine starke Präsenz in der Öffentlichkeit führt erfahrungsgemäß dazu, dass Menschen vermehrt unser Angebot nutzen." 

Der Landesfrauenrat Sachsen-Anhalt e.V. hat gemeinsam mit dem Netzwerk gegen Gewalt seit Beginn der Corona-Pandemie auf die möglichen Folgen für Frauen und Kinder hingewiesen. In zahlreichen Stellungnahmen und Thesenpapieren wurden dabei auch konkrete Lösungsansätze benannt. Schutz und Hilfe dürfen keine freiwilligen Leistungen mit unzureichender Finanzierung sein!

Quelle: Teile des Artikels sind zuerst erschienen in der WELT am SONNTAG vom 09.05.2021

 

um zehnjährigen Jubiläum der Istanbul-Konvention fordert der Deutsche Frauenrat die konsequente Umsetzung des Gewaltschutzabkommens des Europarats für alle Frauen und Mädchen in Deutschland und in Europa. „Die Sicherheit von Frauen und Mädchen ist eine Frage der inneren Sicherheit in Europa und muss als solche hohe politische Priorität haben,“ erklärt Mona Küppers, Vorsitzende des Deutschen Frauenrats. Am Vorabend des Jubiläums würdigt der DF in einer digitalen Veranstaltung, was mit der Konvention erreicht wurde und erörterte Handlungsoptionen zur Verteidigung und konsequenten Umsetzung des Abkommens, unter anderem mit EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, Staatsminister für Europa, Michael Roth, Staatssekretärin Juliane Seifert (BMFSFJ) und Gästen aus der deutschen und europäischen Zivilgesellschaft.

Berlin: (hib/SAS) Die FDP-Fraktion fordert in einem Antrag (19/29265) Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung in Deutschland nicht länger hinzunehmen. Von der Bundesregierung verlangt sie deshalb konkret, in Zusammenarbeit mit den Ländern eine langfristige Strategie zu erarbeiten, welche die Situation von Prostituierten verbessert und ihre Grund- und Menschenrechte gewährleistet. Menschenhandel und sexueller Ausbeutung müsse Deutschland konsequent Einhalt gebieten und international eingegangenen menschenrechtlichen Verpflichtungen wie etwa der Istanbul Konvention vollumfänglich nachkommen, heißt es in der Vorlage weiter.