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Magdeburg, 08.05.2026

Der Landesfrauenrat Sachsen-Anhalt e.V. begrüßt die vom Bundestag am 8. Mai 2026 beschlossene Reform des Gewaltschutzgesetzes und die Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung („Fußfessel“) sowie verpflichtender Täterarbeit als wichtige Schritte zur Verbesserung des Schutzes vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt. Die Maßnahmen können in einzelnen Fällen dazu beitragen, den Schutz von Frauen* vor Gewalt zu verbessern.

Delegiertenversammlung des Landesfrauenrates Sachsen-Anhalt e.V.- Annett Kannenberg-Bode ist neue Vorsitzende des Landesfrauenrates.
Magdeburg, 23. März 2026

Der Landesfrauenrat Sachsen-Anhalt e.V. hat mit Annett Kannenberg-Bode eine neue Vorstandsvorsitzende. Sie wurde am Samstag, den 21. März 2026, auf der Delegiertenversammlung in Magdeburg gewählt. Eröffnet wurde die Versammlung durch ein Grußwort des Ministerpräsidenten Sven Schulze, der die Arbeit des Landesfrauenrates als wichtige Stimme der Frauen*- und Gleichstellungspolitik im Land würdigte. Gleichzeitig verband er sein Grußwort mit einem direkten Angebot zu einem gemeinsamen Gespräch.

Magdeburg, 08.05.2026

Der Landesfrauenrat Sachsen-Anhalt e.V. begrüßt ausdrücklich, dass sich das Europäische Parlament am 28. April 2026 mit deutlicher Mehrheit für eine einheitliche, betroffenenzentrierte strafrechtliche Definition von Vergewaltigung ausgesprochen hat. Mit 447 Stimmen dafür, 160 dagegen und 43 Enthaltungen sprachen sich die Abgeordneten für eine Regelung auf Grundlage des Konsensprinzips aus. Sexuelle Handlungen sollen nur dann als einvernehmlich gelten, wenn alle Beteiligten ausdrücklich zustimmen.
Mit der Abstimmung bekräftigt das Europäische Parlament seine Forderung nach dem Grundsatz „Nur Ja heißt Ja“.

Magdeburg, 26. Februar 2026

Am 21. März 2026 finden im Familienhaus in Magdeburg die turnusgemäßen Neuwahlen des Vorstandes des Landesfrauenrates Sachsen-Anhalt e.V. statt. Im Rahmen der Mitgliederversammlung wird ein neuer Vorstand gewählt und damit die Weichen für die kommende Amtsperiode gestellt.

Die amtierende Vorsitzende Michelle Angeli hat aus persönlichen Gründen entschieden, nicht erneut für das Amt zu kandidieren. Nach drei intensiven und erfolgreichen Jahren an der Spitze des Vorstandes möchte sie die Verantwortung in neue Hände übergeben.

„Ich bin dankbar für die 6 Jahre, in denen ich zuerst als Beisitzerin und dann als Vorsitzende, den Landesfrauenrat mitgestalten durfte. Ich freue mich diese wertvolle Aufgabe nun in vertrauensvolle Hände zu übergeben. Für die Zukunft wünsche ich dem Team der Geschäftsstelle und dem gesamten Landesfrauenrat alles Gute.“

Magdeburg, 25. März 2026

Digitale Gewalt gehört inzwischen zu den verbreitetsten Formen geschlechtsspezifischer Gewalt in Deutschland, bleibt jedoch politisch wie gesellschaftlich weiterhin unterschätzt. Besonders in (Ex-)Partnerschaften tritt sie selten isoliert auf, sondern begleitet psychische, körperliche, finanzielle und sexualisierte Gewalt. Frauenhäuser berichten seit Jahren, dass Täter selbst nach einer Flucht ins Schutzhaus über Ortungsdienste, verdeckte Zugriffe auf Geräte oder gemeinsame Cloud-Konten Kontrolle ausüben. Auch gefälschte Profile, Identitätsmissbrauch und intime Deepfakes prägen die Realität vieler Betroffener.

Magdeburg, 02. Februar 2026

Der Landesfrauenrat Sachsen-Anhalt lehnt den Vorstoß der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) der CDU, den gesetzlichen Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit abzuschaffen, entschieden ab. Der Antrag für den Bundesparteitag der CDU im Februar ist weder arbeitsmarktpolitisch zielführend noch setzt er an den tatsächlichen Ursachen aktueller Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt an. Stattdessen droht er, bestehende strukturelle Ungleichheiten weiter zu verschärfen.


Der Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit ist ein zentrales gleichstellungs- und arbeitsmarktpolitisches Instrument. Er ermöglicht insbesondere Frauen* die dauerhafte Teilhabe am Erwerbsleben unter Bedingungen, die durch ungleiche Verteilung von Sorgearbeit, unzureichende Betreuungs- und Pflegeinfrastruktur sowie individuelle gesundheitliche Belastungen oder steuer- und arbeitsmarktpolitische Fehlanreize geprägt sind. Arbeitszeitentscheidungen sind vor diesem Hintergrund keine rein individuellen Präferenzen, sondern Ausdruck struktureller Rahmenbedingungen.