Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) lehnt die geplante Ausweitung und zukünftige Dynamisierung der geringfügigen Beschäftigung (Minijobs) durch das Zweite Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung ab. Minijobs verfestigen die Geschlechterungleichheit und leisten keinen Beitrag für eine eigenständige Existenzsicherung und soziale Absicherung von Frauen. Insbesondere führen sie zu Altersarmut.

In den letzten Wochen fanden die ersten einer Reihe geplanter Gespräche zu den Beschlüssen des Landesfrauenrates Sachsen-Anhalt e.V. und den zuständigen Ministerien statt.

Der am 7. Dezember unterzeichnete Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP ist ein frauenpolitischer Erfolg. Er greift Forderungen auf, die der Deutsche Frauenrat und weitere Akteur*innen der weiblichen Zivilgesellschaft seit Jahren erheben, zeigt die nun veröffentlichte Auswertung des DF. Es gibt aber auch Nachbesserungsbedarf.

Am 11. Juli 1922 wurde das „Gesetz über die Zulassung der Frauen zu den Ämtern und Berufen in der Rechtspflege“ (Reichsgesetzblatt 1922 I, S. 573) erlassen. Es beseitigte die formalen Hindernisse, gewährte Frauen den Zugang zum Staatsexamen und schließlich zu den juristischen Berufen.

Zu Jahresbeginn hat Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) die Abschaffung des § 219a StGB angekündigt, so wie es der Koalitionsvertrag vorsieht. „Ärztinnen und Ärzte sollen auch öffentlich über einen Schwangerschaftsabbruch informieren können – ohne dabei ein strafrechtliches Risiko einzugehen“, erklärte er zur Vorlage eines entsprechenden Referent*innenentwurfs.