Es besteht weiterhin großer Handlungsbedarf bei der Gleichstellung von Frauen und Männern in den obersten Bundesbehörden. Zu diesem Ergebnis kommt der Gleichstellungsindex 2020, den das Statistische Bundesamt heute im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend(BMFSFJ) veröffentlicht hat. Der Gleichstellungsindex untersucht die Geschlechteranteile an Führungspositionen in den obersten Bundesbehörden.

Der Frauenanteil im öffentlichen Dienst das Landes Sachsen-Anhalt lag Ende 2019 bei rund 62 Prozent. In Bereichen mit hohen Entscheidungsbefugnissen machte der Frauenanteil rund 33 Prozent aus, 2014 waren es nur etwa 16 Prozent. Diese Zahlen weist der heute dem Kabinett vorgelegte 9. Frauenförderbericht aus. Unter Berücksichtigung der Schulleitungen liegt der Frauenanteil in Leitungsfunktionen der obersten Landesbehörden und der nachgeordneten Bereiche zum Stichtag 31.12 2019 bei 49,8 Prozent.

Nächstes Jahr sind Bundestagswahlen. Viele Parteien stellen aktuell schon Kandidat*innen für die Wahl auf. Wir setzen uns dafür ein, dass der Frauenanteil im nächsten Bundestag deutlich steigt. Das Ziel bleibt Parität!

Das Kabinett hat heute [01.12.2020] das neue „Landesprogramm für ein geschlechtergerechtes Sachsen-​Anhalt 2020“ beschlossen. Gleichstellungsministerin Anne-​Marie Keding sagte, das Landesprogramm sei ein großer Schritt für die Verwirklichung tatsächlicher Gleichstellung von Frauen und Männern und den Abbau von Benachteiligungen auf Grund der sexuellen Identität.

Die Justizministerinnen und –minister [auf ihrer Online-Konferenz] diskutierten auch intensiv über das Thema Gewalt gegen Frauen. [Ministerin] Keding sagte dazu: „Sexualisierte und häusliche Gewalt trifft Mädchen und Frauen nach wie vor überdurchschnittlich. Dazu kommen mit Hate Speech und Cybermobbing Übergriffe im digitalen Raum. Wir wollen ausloten, was der Gesetzgeber tun kann, um die Justiz in den Stand zu setzen, der Gewalt gegen Mädchen und Frauen besser entgegentreten zu können. Dazu gehören Fragen der statistischen Erhebung und der strafrechtlichen und strafprozessualen Möglichkeiten. Auch das Familienrecht soll sich einer tiefergehenden Prüfung stellen. Dafür wird eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet.