Hilfsprojekte gegen Gewalt an Frauen bekommen zusätzliches Geld. Es sei gelungen, die Mittel um eine Million Euro zu erhöhen, teilte die Gleichstellungsministerin mit. Zuletzt ist in Sachsen-Anhalt die Zahl der Fälle von Gewalt in engen sozialen Beziehungen angestiegen.

Das Bundesjustizministerium (BMJ) plant, geschlechtsspezifische und gegen die sexuelle Orientierung gerichtete Beweggründe explizit als strafschärfend in § 46 Abs. 2 S. 2 des Strafgesetzbuches aufzunehmen. Damit setzt das BMJ eine langjährige Forderung des Deutschen Juristinnenbundes e.V. (djb) um. Die Gesetzesänderung ist ein erforderlicher Schritt zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt. Zwar ist bei den meisten betroffenen Straftaten bereits jetzt eine Strafschärfung wegen der „menschenverachtenden“ Beweggründe möglich, die vom BMJ vorgesehene, explizite Konkretisierung des § 46 des Strafgesetzbuches ist aber notwendig, um Praktiker*innen zu sensibilisieren und eine einheitliche Anwendung des Rechts zu sichern.

Auf Einladung des Frauenrates NRW, fand vom 24.-26. Juni die Konferenz der Landesfrauenräte (KLFR) in Bonn statt.Im Rahmen der KLFR fand die hybride Fachtagung zum Thema „Equal Care - geschlechtergerecht und fair“ statt. Die Veranstaltung kann über den YouTube Kanal (https://t1p.de/KLFR2022) nachgeschaut werden. Mit der Unterzeichnung des Equal Care Manifests setzte die Konferenz ein Zeichen für eine geschlechtergerechte und faire Sorgearbeit.

Fehlende staatliche Unterstützung und ein Mangel an effektiver Strafverfolgung – so sei die Situation bei Organisationen, die sich der Bekämpfung von Online-Hetze verschrieben haben, und Betroffenen von Hass im Netz, erklärt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Um die Situation auf Landesebene zu entschärfen, soll laut ihrem Antrag die Landesregierung gebeten werden, für die Bekämpfung von Hasskriminalität online und offline eine landesweite Strategie zu erarbeiten. Zudem seien die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte personell und technisch so auszustatten, dass eine zügige und konsequente Verfolgung gesichert sei. 

Effektive Strafverfolgung ermöglichen

„Wo Worte Gewalt verbreiten, wird körperliche Gewalt folgen“, betonte Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Zu oft schon habe sich dies bewahrheitet. Bei den Sicherheitsbehörden fehle es an Wissen über die Folgen von Hass im Netz. Dieses sollte unbedingt in der Ausbildung und bei Fortbildungen vermittelt werden. Der Tatort Internet sei ortsunabhängig, deswegen bedürfe es auch einer personellen und sächlichen Ausstattung der Ermittlungsbehörden, die eine effektive Strafverfolgung ermögliche. Die Grünen fordern die Einrichtung einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft zum Thema Hasskriminalität. Außerdem sollte eine Monitoringinfrastruktur aufgebaut werden, um alle Tatbereiche im Blick zu behalten. Insbesondere richte sich Hasskriminalität im Netz gegen Frauen, aber auch gegen Kinder und Jugendliche sowie Mitarbeiter/innen von Medien.

Hasskriminalität in den Fokus gerückt

Die Beamtinnen und Beamten der Ermittlungsbehörden würden auch im Internet und Darknet wichtige Arbeit leisten, lobte Dr. Tamara Zieschang (CDU), Ministerin für Inneres und Sport. Die Bekämpfung von Hasskriminalität sei Bestandteil der täglichen Arbeit. Die Opfer von Hasskriminalität seien in den Fokus gerückt worden. Der polizeiliche Opferschutz sei verbessert, entsprechende Ansprechpartner/innen seien eingestellt worden. Zur Bekämpfung von Hass und Hetze sei vor einigen Jahren die sogenannte Internetstreife eingerichtet worden, diese sei kontinuierlich ausgebaut worden, so Zieschang.

Hasskommentare führen zu körperlicher Gewalt

Einige Menschen verlören im Internet jegliche Hemmungen, kritisierte Rüdiger Erben (SPD). Mitunter führten die Hasskommentare im Internet dazu, dass in der realen Welt körperliche Gewalt angewendet würde. Eine landeseigene Strategie zur Bekämpfung von Hasskriminalität, wie im Antrag der Grünen gefordert, werde nicht ausreichen. Es bedürfe vielmehr der Koordination aller sechzehn Bundesländer, meinte Erben. Jede Staatsanwaltschaft müsse wissen, was bei der Verfolgung von Hass im Netz zu berücksichtigen sei. Auch die Betreiber der Internetplattformen seien in die Pflicht zu nehmen.

Keine strukturellen Defizite

Man könne auf Basis eines Fernsehberichts von Jan Böhmermann nicht von strukturellen Defiziten bei der Strafverfolgung von Hass im Netz sprechen, meinte Matthias Büttner (Staßfurt, AfD). „Das ist lachhaft.“ Dieser Antrag gehöre nicht in einen Ausschuss, sondern in die Papiertonne. Die Grünen wollten doch bloß die Ermittlungsbehörden so umbauen, dass – sollten die Grünen mal wieder in Regierungsverantwortung geraten – politische Gegner im Internet mundtot gemacht werden könnten, mutmaßte Büttner. Auf nicht gelöschte Hasskommentare in Internetprofilen der AfD angesprochen, meinte Büttner, man könne nicht Tausende Kommentare kontrollieren.

Das Bündnis Istanbul-Konvention fordert den Aufbau einer staatlichen Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention. Auf eine Kleine Anfrage der Linken zur Umsetzung der Istanbul-Konvention gibt die Bundesregierung unkonkrete Aussagen zu neuen Vorhaben, wie der Koordinierungsstelle.