Magdeburg, 02. Februar 2026
Der Landesfrauenrat Sachsen-Anhalt lehnt den Vorstoß der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) der CDU, den gesetzlichen Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit abzuschaffen, entschieden ab. Der Antrag für den Bundesparteitag der CDU im Februar ist weder arbeitsmarktpolitisch zielführend noch setzt er an den tatsächlichen Ursachen aktueller Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt an. Stattdessen droht er, bestehende strukturelle Ungleichheiten weiter zu verschärfen.
Der Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit ist ein zentrales gleichstellungs- und arbeitsmarktpolitisches Instrument. Er ermöglicht insbesondere Frauen* die dauerhafte Teilhabe am Erwerbsleben unter Bedingungen, die durch ungleiche Verteilung von Sorgearbeit, unzureichende Betreuungs- und Pflegeinfrastruktur sowie individuelle gesundheitliche Belastungen oder steuer- und arbeitsmarktpolitische Fehlanreize geprägt sind. Arbeitszeitentscheidungen sind vor diesem Hintergrund keine rein individuellen Präferenzen, sondern Ausdruck struktureller Rahmenbedingungen.
„Für viele Frauen* stellt Teilzeitarbeit keine frei gewählte Option dar, sondern die Voraussetzung dafür, überhaupt erwerbstätig sein zu können. Die Abschaffung des gesetzlichen Teilzeitanspruchs würde diese strukturellen Ursachen nicht beheben, sondern Verantwortung weiter individualisieren und insbesondere Frauen* einem erhöhten Risiko des vollständigen Rückzugs aus dem Arbeitsmarkt oder der Verdrängung in prekäre Beschäftigungsformen aussetzen.“ so Michelle Angeli, Vorsitzende des Landesfrauenrates Sachsen-Anhalt.
Der Landesfrauenrat weist ausdrücklich die in der Debatte verbreitete Darstellung von Teilzeitarbeit als „Lifestyle-Entscheidung“ oder „Luxus“ zurück. Empirische Befunde zeigen, dass viele Teilzeitbeschäftigte – insbesondere Mütter – ihre Arbeitszeit gerne erhöhen würden, sofern die entsprechenden Rahmenbedingungen vorhanden wären. Dazu zählen beispielsweise verlässliche Kinderbetreuung, flexible Arbeitszeitmodelle, ein höheres Elterngeld, Lohnersatz für Pflegezeiten, Brückenteilzeit sowie ein echtes Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit. Zwar besteht in Deutschland ein Anspruch auf Arbeitszeitreduzierung, ein umfassendes Recht auf Rückkehr in eine Vollzeitstelle fehlt jedoch weiterhin.
Zudem gehen Teilzeitbeschäftigungen mit erheblichen ökonomischen Nachteilen einher. Da soziale Sicherungssysteme eng an das beitragspflichtige Einkommen gekoppelt sind, führen reduzierte Arbeitszeiten zu geringeren Rentenansprüchen und erhöhen das Risiko von Altersarmut. Eine pauschale Abwertung von Teilzeitarbeit als mangelnde Leistungsbereitschaft ignoriert diese strukturellen Folgen und verkennt die ökonomische Realität vieler Frauen*.
Auch aus ökonomischer Perspektive ist der Vorstoß der MIT nicht überzeugend. Eine vermeintlich wachstumsorientierte Wirtschaftspolitik wird auf diese Weise den Bedürfnissen und dem Wohlbefinden großer Teile der Bevölkerung vorgezogen. Der Landesfrauenrat Sachsen-Anhalt distanziert sich ausdrücklich von einer rein ökonomistischen Argumentation in der Debatte um den Teilzeitanspruch. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass sich weder national noch international belegen lässt, dass der Abbau von Teilzeitrechten zu höherer Produktivität oder wirtschaftlichem Wachstum führt. Im Gegenteil: Die Zahl der Erwerbstätigen sowie das gesamtwirtschaftliche Arbeitsvolumen befinden sich in Deutschland auf einem historischen Höchststand. Zudem weisen auch Länder ohne gesetzlichen Teilzeitanspruch keine geringeren Teilzeitquoten auf (bspw. Österreich).
Der Landesfrauenrat Sachsen-Anhalt spricht sich daher klar für den Erhalt und die Weiterentwicklung des Rechtsanspruchs auf Teilzeitarbeit aus. Anstelle des Abbaus von Arbeitnehmer*innenrechten fordert der Landesfrauenrat:
• den flächendeckenden Ausbau verlässlicher Kinderbetreuungs- und Pflegeinfrastruktur,
• lebensphasen- und gesundheitsgerechte Arbeitszeitmodelle,
• ein echtes Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit,
• eine Ausweitung der Brückenteilzeit auf alle Beschäftigten,
• finanzielle Absicherungen für Sorge- und Pflegezeiten,
• sowie die Reform steuer- und arbeitsmarktpolitischer Regelungen, die geschlechtsspezifische Ungleichheiten fortschreiben, insbesondere des Ehegattensplittings.
„Langfristig braucht es ein neues Verständnis des Normalarbeitsverhältnisses, das sich von der Vollzeitnorm löst und Vereinbarkeit, Gesundheit und gleichberechtigte Teilhabe in den Mittelpunkt stellt. Modelle wie eine Vollzeit auf Basis der 4-Tage-Woche können hierzu einen wichtigen Beitrag leisten, sofern sie mit dem Abbau struktureller und institutionalisierter Geschlechterungleichheiten einhergehen.“- so Angeli weiter.
Der Landesfrauenrat Sachsen-Anhalt fordert die CDU auf, von einer Abschaffung des Teilzeitanspruchs Abstand zu nehmen und stattdessen Maßnahmen zu ergreifen, die an den tatsächlichen Ursachen von Arbeitszeitreduktionen ansetzen und Gleichstellung sowie nachhaltige Erwerbsbeteiligung fördern.
Diese Pressemitteilung als pdf: LFR_zum_Teilzeitanspruch.pdf
