Zu Jahresbeginn hat Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) die Abschaffung des § 219a StGB angekündigt, so wie es der Koalitionsvertrag vorsieht. „Ärztinnen und Ärzte sollen auch öffentlich über einen Schwangerschaftsabbruch informieren können – ohne dabei ein strafrechtliches Risiko einzugehen“, erklärte er zur Vorlage eines entsprechenden Referent*innenentwurfs.
Der LFR LSA begrüßt die Initiative ausdrücklich. Mit der Konferenz der Landesfrauenräte (KLFR) hat er sich im vergangenen Jahr klar für die Streichung des Paragrafen ausgesprochen und gefordert, den Zugang zu Informationen für Schwangere zu erleichtern. In dem Beschluss „Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland – Für ein umfassendes Konzept zur Sicherstellung des Versorgungsangebotes zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen“, der auf Antrag der Landesfrauenräte Schleswig-Holstein und Berlin zustande kam, werden zudem eine fachgerechte Ausstattung der Beratungsstellen des Schwangerschaftskonfliktgesetzes, die vollständige Streichung des § 218 und die Übernahme der Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch durch die Krankenkassen gefordert.
Außerdem will die KLFR, dass Ärzt*innen sowie die Beratungsstellen des Schwangerschaftskonfliktgesetzes und Frauen, die die Beratungsangebote wahrnehmen, effektiv vor Diskriminierung, Hass und Gefährdung geschützt werden. Die Geburtshilfe und damit auch Schwangerschaftsabbrüche sollen in die Grundversorgung und somit in die Krankenhausplanung aufgenommen werden. Ferner soll Geburtshilfe Teil der Aus- und Weiterbildung von Ärzt*innen sein und Forschung zu diesen Themen gefördert werden.
Der Landesfrauenrat LSA hat in zwei ausführlichen Beschlüssen zu den Themen reproduktive Rechte, Schwangerschaftsabrüche und Schwangerschaftversorgung nachdrücklich Position bezogen.
Im Newsletter des Zukunftsforum Familie e.V. Nummer 2/ 2022 sind die Stellungnahmen der Parteien, des djb und von Pro-Familia zu diesem Thema auf einen Blick nachzulesen.
Dieser Text ist zuerst im Newsletter 01/2022 des Landesfrauenrates Niedersachsen erschienen.