Der Bundestag hat die Aufhebung des Werbeverbotes für Abtreibungen beschlossen. Ärztinnen und Ärzte dürfen künftig öffentlich darüber informieren, dass und mit welcher Methode sie Abtreibungen durchführen. Schwangere sollen so einfacher als bisher Ärzte für eine Abtreibung finden können.

Das Gesetz schafft Sicherheit bei zwei Punkten: Zum einen müssen Ärztinnen und Ärzte bzw. Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche im gesetzlichen Rahmen vornehmen, künftig nicht länger mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen, wenn sie sachliche Informationen über Ablauf und Methoden eines Schwangerschaftsabbruchs – etwa auf ihrer Homepage – bereitstellen. Zum anderen erhalten betroffene Frauen so leichter Zugang zu sachgerechten fachlichen Informationen. Auch das Auffinden eines geeigneten Arztes oder einer geeigneten Ärztin wird erleichtert. 

Der Landesfrauenrat Sachsen-Anhalt begrüßt diese längst überfallige Entscheidung. Gemeinsam mit unseren Mitgliedsverbänden und unseren Kolleginnen aus den anderen Landesfrauenräten haben wir in weitreichenden Beschlüsse immer wieder an politische Entscheidungsträger*innen adressiert und für eine Änderung gekämpft. Viele Verbände haben sich zur Entscheidung des Deutschen Bundestages geäußert:

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt uneingeschränkt die heute im Deutschen Bundestag beschlossene Abschaffung des § 219a StGB, der Informationen zum Thema Schwangerschaftsabbruch unter Strafe stellte.

Der Verband setzte sich seit 2017 für die ersatzlose Streichung der Norm ein. In insgesamt sieben Stellungnahmen hat der djb die Abschaffung gefordert und Reformvorschläge im Bereich der reproduktiven Rechte angemahnt. Der Bundeskongress des djb im September 2017, wenige Wochen vor der ersten Gerichtsverhandlung im Verfahren gegen die Ärztin Kristina Hänel, fand zu diesem Thema statt und diskutierte die Notwendigkeit einer Abschaffung der Norm.

Die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Maria Wersig, die auf der Tribüne des Bundestages die historische Debatte gemeinsam mit vielen Vertreter*innen der Zivilgesellschaft und betroffenen Ärztinnen und Ärzten verfolgt hat, kommentiert: „Die Streichung des § 219a StGB war lange überfällig. Ein breites Bündnis hat diese gesellschaftspolitische Diskussion vorangebracht und auch der djb hat mit seiner Expertise einen Beitrag zum heutigen Ergebnis geleistet. Dank gilt den betroffenen Ärztinnen und Ärzten, die sich gegen die Kriminalisierung gewehrt haben. Der Deutsche Juristinnenbund wird sich weiterhin engagiert in die rechtspolitische Diskussion über reproduktive Rechte einbringen, denn es gibt weiterhin viel zu tun. Ein Beispiel ist der in Deutschland noch nicht umgesetzte und im Koalitionsvertrag verankerte kostenlose Zugang zu Verhütungsmitteln, der zeitnah umgesetzt werden sollte und aktuellen Sparzwängen schon aus menschenrechtlichen Gründen nicht geopfert werden darf.“ 

Die Vorsitzende der Strafrechtskommission Dr. Leonie Steinl ergänzt: „Für eine vollständige Gewährleistung reproduktiver Selbstbestimmung und reproduktiver Gesundheit sind weitere Maßnahmen erforderlich. Insbesondere muss der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen verbessert werden. Bestehende Barrieren müssen durch eine verbesserte Informations- und Versorgungslage abgebaut werden.“

Quelle: www.djb.de/presse/pressemitteilungen/detail/pm22-16

Heute wurde im Bundestag die Streichung von Paragraf 219a aus dem Strafgesetzbuch beschlossen. Der Deutsche Frauenrat begrüßt diesen Schritt. Die Aufhebung bedeutet für Schwangere den zeitgemäßen und uneingeschränkten Zugang zu sachlicher Information über legale Schwangerschaftsabbrüche und für Ärztinnen und Ärzte Rechtssicherheit, wenn sie über ihre Leistungen informieren.

Dazu sagt die DF-Vorsitzende Dr. Beate von Miquel: „Endlich wird der Paragraf 219a abgeschafft. Ein Grund zum Feiern für alle Frauen und ihr Recht auf Selbstbestimmung. Für diesen Moment haben wir und viele Akteur*innen der weiblichen Zivilgesellschaft lange gestritten.“

Quelle: Deutscher Frauenrat | Streichung von Paragraf 219a: Ein Grund zum Feiern für alle Frauen