Das Kabinett hat heute [01.12.2020] das neue „Landesprogramm für ein geschlechtergerechtes Sachsen-​Anhalt 2020“ beschlossen. Gleichstellungsministerin Anne-​Marie Keding sagte, das Landesprogramm sei ein großer Schritt für die Verwirklichung tatsächlicher Gleichstellung von Frauen und Männern und den Abbau von Benachteiligungen auf Grund der sexuellen Identität.

Das neue Landesprogramm fasst drei weitgehend eigenständige Programmbereiche inhaltlich und organisatorisch zusammen. Erstmals enthält das Landesprogramm 2020 ein gemeinsames Leitbild für ein geschlechtergerechtes Sachsen-​Anhalt mit strategischen Festlegungen und acht gleichstellungspolitischen Landeszielen. Die gleichstellungspolitischen Landesziele konkretisieren den Gleichstellungsauftrag des Grundgesetzes und der Landesverfassung sowie das Diskriminierungsverbot auf Grund der sexuellen Identität. Das Leitbild bietet so inhaltliche Orientierung für die fachliche Arbeit der gesamten Landesverwaltung und gilt auch über die zukünftigen Maßnahmen des Landesprogramms hinaus. 

Mit dem heutigen Beschluss verpflichten sich alle Ressorts der Landesregierung, mit eigenen Maßnahmen zu den drei Programmlinien beizutragen. In das Landesprogramm werden zukünftig Maßnahmen aufgenommen, die in beispielhafter und impulsgebender Weise zur Geschlechtergerechtigkeit beitragen.

In der Programmlinie „Gleichstellung in allen Politikfeldern“ werden Maßnahmen durchgeführt, die sich an die Bevölkerung richten und zur Verwirklichung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern beitragen. 

Die Programmlinie „Organisationsaufgabe Geschlechtergerechtigkeit“ wird Maßnahmen bündeln, die die Grundlagen für eine durchgängige Berücksichtigung von Gleichstellungszielen in der Verwaltungsarbeit verbessern.

In der Programmlinie „Aktionsprogramm LSBTTI“ werden Maßnahmen zum Abbau von Benachteiligungen auf Grund der sexuellen Identität umgesetzt.

Mit dem Landesprogramm 2020 werden auch die Organisations-​ und Entscheidungsstrukturen vereinfacht und vereinheitlicht. Damit kann zukünftig flexibler auf aktuellen gleichstellungspolitischen Handlungsbedarf reagiert werden. Darüber hinaus haben die Ressorts auch zukünftig die Verantwortung, Gleichstellungsfragen in allen ihren Fachaufgaben zu berücksichtigen. Beispielsweise wird das Gleichstellungsressort seine Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt gezielt ausbauen und weiterentwickeln, ohne dass dabei jede Teilmaßnahme in das Landesprogramm aufgenommen wird.

Keding: „Mit dem heutigen Beschluss hat die Landesregierung einen verlässlichen und gleichzeitig flexiblen Rahmen für die weitere Verwirklichung von Geschlechtergerechtigkeit in Sachen-​Anhalt gesetzt, der in den nächsten Monate mit Maßnahmen gefüllt wird.“

Ausführliche Informationen finden sich im Internet unter https://lsaurl.de/lpgglsa 

Quelle:Landesportal Sachsen-Anhalt: Pressemitteilungen (sachsen-anhalt.de), 1.12.2020, Magdeburg – 518/2020, Staatskanzlei und Ministerium für Kultur