Die Justizministerinnen und –minister [auf ihrer Online-Konferenz] diskutierten auch intensiv über das Thema Gewalt gegen Frauen. [Ministerin] Keding sagte dazu: „Sexualisierte und häusliche Gewalt trifft Mädchen und Frauen nach wie vor überdurchschnittlich. Dazu kommen mit Hate Speech und Cybermobbing Übergriffe im digitalen Raum. Wir wollen ausloten, was der Gesetzgeber tun kann, um die Justiz in den Stand zu setzen, der Gewalt gegen Mädchen und Frauen besser entgegentreten zu können. Dazu gehören Fragen der statistischen Erhebung und der strafrechtlichen und strafprozessualen Möglichkeiten. Auch das Familienrecht soll sich einer tiefergehenden Prüfung stellen. Dafür wird eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet.
In diesem Zusammenhang ist es auch wichtig, den von Hate Speech Betroffenen den Weg zur Anzeige zu erleichtern. Bisher ist dafür ein schriftlicher, analoger Strafantrag der Geschädigten notwendig. Daher begrüße ich, dass die Justizministerkonferenz prüfen lässt, in wie weit Opfer von Hate Speech künftig auch digital Anzeige erstatten können. Ich bin mir sicher, das erleichtert die Dokumentation des digitalen Vergehens.“
Die komplette Pressemitteilung hier als PDF: 026_JuMiKo_Rechte_von_Flugreisenden_stärken.pdf