Aktuelles
Der Petitionsausschuss setzt sich für die Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ein. In der Sitzung am Mittwoch verabschiedete der Ausschuss einstimmig die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine entsprechende Petition dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit dem zweithöchsten Votum „zur Erwägung“ zu überweisen und sie den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis zu geben, „soweit es um die Fortentwicklung der Umsetzungsmaßnahmen des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die sogenannte Istanbul-Konvention, geht“.
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Zum 12. Jahrestag der Unterzeichnung Deutschlands der Istanbul-Konvention (11.05.2011) erklären Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik, und Denise Loop, Obfrau im Familienausschuss:
Die Staatsekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Margit Gottstein, präsentiert heute den 9. Staatenbericht zur Gleichstellungspolitik der Bundesrepublik Deutschland vor dem CEDAW-Komitee der Vereinten Nationen (VN) in Genf. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (UN Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women – CEDAW) wurde 1979 von den Vereinten Nationen verabschiedet. Mit dem Staatenbericht erfüllt Deutschland seine Verpflichtung aus dem Frauenrechtsübereinkommen der Vereinten Nationen, regelmäßig über die Umsetzung von Frauenrechten zu berichten.
Am Samstag, den 15.04.2023, waren die Delegierten der Mitgliedsverbände des Landesfrauenrates Sachsen-Anhalt e.V. aufgerufen, einen neuen Vorstand zu wählen. Die langjährige Vorsitzende, Eva von Angern, trat nicht erneut an. „Es waren bereichernde, herausfordernde und schöne 12 Jahre als Vorsitzende im größten Dachverband für Fraueninteressen in Sachsen-Anhalt.
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Am 21. April 2023 übergibt die CEDAW-Allianz Deutschland – ein breites Netzwerk von Frauen- und Menschenrechtsorganisationen – ihren Alternativbericht zum Umsetzungsstand der UN-Frauenrechtskonvention in Deutschland an die Bundesregierung. Mit zahlreichen Empfehlungen und Forderungen macht der Bericht deutlich, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, damit das Ziel der Geschlechtergerechtigkeit endlich erreicht wird – insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Krisen.
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