Aktuelles
Noch immer werden nicht alle Frauen und Mädchen in Deutschland effektiv vor Gewalt geschützt, kritisiert das zivilgesellschaftliche Bündnis Istanbul-Konvention (BIK) anlässlich des Internationalen Tags zur Beseitigung der Gewalt gegen Frauen am 25. November. Die Polizeiliche Kriminalstatistik weist für 2019 einen Anstieg der häuslichen Gewalt aus. Jeden dritten Tag tötet ein Mann in Deutschland seine (Ex-) Partner*in, jeden Tag versucht es einer. Diese Femizide sind verhinderbar, betonen die Expert*innen. Sie bemängeln weiterhin, dass vor allem das Recht von marginalisierten Frauen und Mädchen auf Schutz und Unterstützung nicht ausreichend umgesetzt wird.
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Magdeburg. Die Zahl von Mord und Totschlag, Sexualdelikten, Körperverletzungen oder Stalking ist in (Ex-) Paarbeziehungen im Jahr 2019 auf dramatisch hohem Niveau geblieben. Die neuen Zahlen der Kriminalstatistischen Auswertung Partnerschaftsgewalt des Bundeskriminalamtes zeigen insgesamt sogar einen weiteren leichten Anstieg. 2019 wurden 141.792 Opfer von Partnerschaftsgewalt in den genannten Kategorien polizeilich erfasst, knapp ein Prozent mehr als im Jahr zuvor. Zu 81% waren Frauen betroffen und zu 19% Männer. Die Hälfte der Opfer lebte zum Tatzeitpunkt mit dem Täter oder der Täterin in einem Haushalt (50,5%).
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Anlässlich des anstehenden Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen am 25. November 2020 stellt der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) heute sein neues Policy Paper zum Thema „Strafrechtlicher Umgang mit (tödlicher) Partnerschaftsgewalt“ im Rahmen einer digitalen Abendveranstaltung vor.
Am Samstag, den 12.09.2020, waren die Delegierten der Mitgliedsverbände des Landesfrauenrates Sachsen-Anhalt e.V. aufgerufen, einen neuen Vorstand zu wählen. Der geschäftsführende Vorstand trat erneut zur Wahl an. Es gab keine Gegenkandidatin. So wurden Eva von Angern als Vorsitzende, Sarah Schulze als stellvertretende Vorsitzende und Steffi Schikor als Schatzmeisterin. Sie bedankten sich für das entgegengebrachte Vertrauen.
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Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg hat heute das erste Paritätsgesetz der Bundesrepublik gekippt. Danach sollten alle Parteien dazu verpflichtet werden, Frauen und Männer zu gleichen Teilen auf ihren Landeslisten zur Parlamentswahl zu berücksichtigen. Die Entscheidung schließt sich dem Thüringer Verfassungsgerichtshof an, der das Gesetz auf Antrag der AFD-Fraktion im Landtag bereits im Juli für nichtig erklärt hatte.
Weiterlesen: djb: Trotz verpasster Chance: Der Kampf für Parität in den Parlamenten geht weiter!
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