Das Bundesjustizministerium (BMJ) plant, geschlechtsspezifische und gegen die sexuelle Orientierung gerichtete Beweggründe explizit als strafschärfend in § 46 Abs. 2 S. 2 des Strafgesetzbuches aufzunehmen. Damit setzt das BMJ eine langjährige Forderung des Deutschen Juristinnenbundes e.V. (djb) um. Die Gesetzesänderung ist ein erforderlicher Schritt zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt. Zwar ist bei den meisten betroffenen Straftaten bereits jetzt eine Strafschärfung wegen der „menschenverachtenden“ Beweggründe möglich, die vom BMJ vorgesehene, explizite Konkretisierung des § 46 des Strafgesetzbuches ist aber notwendig, um Praktiker*innen zu sensibilisieren und eine einheitliche Anwendung des Rechts zu sichern.
Allein die Änderung der strafrechtlich-materiellen Rechtslage genügt jedoch nicht. So fordert die Präsidentin des djb Prof. Dr. Maria Wersig: „Der Referent*innenentwurf enthält eine wichtige Klarstellung. Trotzdem stehen wir im Kampf gegen geschlechtsspezifische Gewalt noch am Anfang und weitere gesetzgeberische und sonstige Maßnahmen müssen folgen.“
Zum einen muss ein breites Fortbildungsangebot für Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte geschaffen und eine Fortbildungspflicht für die Justiz gesetzlich verankert werden. Nur so kann Sensibilität für patriarchales Macht- und Besitzdenken in typischen Tatkonstellation von geschlechtsspezifischer Gewalt geschaffen werden.
Zum anderen sind präventive Maßnahmen zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt und Hasskriminalität unerlässlich. Diese finden in dem Entwurf keine Berücksichtigung. Der djb fordert unter anderem die dauerhafte finanzielle Absicherung und den diskriminierungsfreien Ausbau von Frauenhäusern und Beratungsstellen, die flächendeckende Etablierung eines interdisziplinären Fallmanagements und die Berücksichtigung von geschlechtsspezifischen Motiven bei der Ausübung von Partnerschaftsgewalt in familienrechtlichen Sorge- und Umgangsverfahren. Darüber hinaus muss die Daten- und Forschungslage zu geschlechtsspezifischer Gewalt weiter verbessert werden. Der Referent*innenentwurf kann daher nur einen ersten Schritt bei der Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt darstellen, auf den weitere Maßnahmen folgen müssen.
Die ausführliche Stellungnahme des djb zum Referent*innenentwurf finden Sie hier.