Der durchschnittliche Bruttostundenverdienst der Frauen in Sachsen-Anhalt lag 2021 unbereinigt um 7 % unter dem der Männer, wie das Statistische Landesamt anlässlich des Equal Pay Day zum 7. März anhand erster fortgeschriebener Ergebnisse mitteilt.
Der als unbereinigter Gender Pay Gap (GPG) ermittelte Verdienstunterschied für Sachsen-Anhalt sank 2021 gegenüber 2020 um einen Prozentpunkt von 8 % auf 7 %. Unter den 5 neuen Bundesländern war der geschlechtsspezifische Verdienstunterschied in Sachsen-Anhalt am höchsten, gefolgt von Sachsen mit 6 %.
Seit Beginn der Berechnung stieg der unbereinigte Verdienstunterschied in Sachsen-Anhalt, im Gegensatz zum sinkenden Niveau im Bundesdurchschnitt. 2006 lag der GPG in Sachsen-Anhalt bei 3 %, auf Bundesebene bei 23 % bzw. knapp um das 8-Fache höher. 2021 betrug der Verdienstunterschied im Bundesdurchschnitt 18 %, knapp 3-mal höher als in Sachsen-Anhalt.
In 9 von 16 Bundesländern lag die geschlechtsspezifische Lohnlücke unter dem Bundeschdurchschnitt. In Sachsen-Anhalt betrug 2021 der Abstand 11 Prozentpunkte, 2006 waren es noch 20 Prozentpunkte.
Frauen verdienten 2021 in Sachsen-Anhalt durchschnittlich brutto 17,31 EUR/Stunde, bei den Männern betrug der durchschnittliche Bruttostundenverdienst, welcher für die Berechnung des GPG zugrunde liegt, 18,69 EUR/Stunde und damit 1,38 EUR/Stunde mehr. Die durchschnittliche absolute Differenz der Bruttostundenverdienste war 2021 am geringsten in Thüringen (0,90 EUR/Stunde), am höchsten in Hamburg (5,68 EUR/Stunde) und im Bundesschnitt waren es 4,09 EUR/Stunde.
Bei einem GPG von 21 % in Hamburg verdienten Frauen dort mit 21,44 EUR/Stunde im Durchschnitt 24 % mehr als Frauen in Sachsen-Anhalt und auch 15 % mehr als sachsen-anhaltische Männer. In Bundesländern mit dem höchsten Gender Pay Gap von 22 %, Baden-Württemberg und Bremen, lag der durchschnittliche Bruttostundenverdienst der Frauen um 14 % (Baden-Württemberg) bzw. um 9 % (Bremen) über dem der Frauen in Sachsen-Anhalt. Im Bundesdurchschnitt verdienten Frauen brutto 19,12 EUR/Stunde, 10 % über dem Verdienst der in Sachsen-Anhalt arbeitenden Frauen. Beim unbereinigten Gender Pay Gap 2021 ist wie bereits 2020 zu berücksichtigen, dass pandemiebedingte Sondereffekte (u. a. Schließung von Betrieben, Kurzarbeit) das Niveau beeinflusst haben können, in welchem Umfang ist nicht quantifizierbar.
Der Gender Pay Gap ist die Differenz des durchschnittlichen Bruttostundenverdienstes (ohne Sonderzahlungen) beschäftigter Männer und Frauen im Verhältnis zum Bruttostundenverdienst der Männer. In die Berechnung einbezogen werden abhängige Beschäftigungsverhältnisse in der Wirtschaft für alle Unternehmensgrößen, ausgenommen die Bereiche "Land- und Forstwirtschaft, Fischerei", "Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung", "Private Haushalte mit Hauspersonal" und "Exterritoriale Organisationen und Körperschaften" sowie Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten gemäß der Abgrenzung des Gender Pay Gap durch Eurostat.
Basis für die Berechnung sind Daten der im Abstand von 4 Jahren erhobenen Verdienststrukturerhebung (2018), fortgeschrieben mit Angaben der vierteljährlichen Verdiensterhebung. Die Berechnungen der Jahre 2019 bis 2021 zum Gender Pay Gap sind vorläufig. Aussagen zum strukturellen Unterschied in den Verdiensten von weiblichen und männlichen Beschäftigten mit gleichem Beruf, vergleichbarer Tätigkeit und äquivalentem Bildungsabschluss sind mit dem unbereinigten Gender Pay Gap nicht möglich.
Der Verdienstabstand zwischen Männern und Frauen kann auf verschiedene Ursachen zurückgeführt werden. Unterschiede in den Erwerbsbiografien, der Wahl von Berufsfeldern sowie den gegebenen Erwerbsmöglichkeiten in Abhängigkeit der regionalen wirtschaftlichen Strukturen können, neben den Fragen zur Gleichbehandlung und zum sozialen Umfeld, zu unterschiedlichen Karriereverläufen und Verdienstunterschieden führen.
Quelle: Statitisches Landesamt Sachsen-Anhalt, PM Nr. 56/2022, 7. März 2022