Die heutige Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtes wurde bundesweit mit Spannung erwartet. Wir nehmen die Entscheidung mit Bedauern zur Kenntnis. Klar ist jedoch, dass das Urteil ausschließlich für das Land Thüringen gilt und uns darin bestärkt, an unserem Engagement für mehr Frauen in den Parlamenten – sei es auf Bundes, Landes oder kommunaler Ebene festzuhalten.
Der Landesfrauenrat Sachsen-Anhalt begrüßt, dass nach dem BayVerfGH auch der ThürVerfGH grundsätzlich die Möglichkeit sieht, dass die Staatszielbestimmung der Gleichstellung von Männern und Frauen grundsätzlich Eingriffe in die Wahlrechtsgrundsätze und die Parteienfreiheit ermöglicht. Für uns ist das aus unserer Landesverfassung hergeleitete Gleichstellungsgebot in Verbindung mit Art. 3 Abs. 2 S. 2 GG rechtliche Grundlage dafür, dass Eingriffe in die Wahlrechtsgrundsätze und die Chancengleichheit der Parteien gerechtfertigt sind.
So haben wir uns im Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung im Landtag von Sachsen-Anhalt zum dort beratenen Gesetzentwurf „Gesetz zur Gewährleistung einer paritätischen Zusammensetzung der Verfassungsorgane des Landes Sachsen-Anhalt mit Frauen und Männern“ für unsere Mitgliedsverbände geäußert. Die bestehende strukturelle Diskriminierung von Frauen beim Zugang zu Parlamenten, rechtfertigt aus unserer Sicht ein solches Gesetz.
Die paritätische Besetzung von Frauen und Männern in unseren Parlamenten ist aus unserer Sicht ein wesentlicher Meilenstein auf dem Weg hin zur tatsächlichen Gleichstellung von Männern und Frauen.
Der Landesfrauenrat Sachsen-Anhalt verfolgt dieses Ziel auch bei den im Jahr 2021 bevorstehenden Landtags- und Bundestagswahlen und fordert die Parteien auf, auch ohne entsprechende gesetzliche Regelung hierfür Sorge zu tragen.