Aktuelles
Gestern hat sich der Koalitionsausschuss auf eine Wahlrechtsreform in zwei Stufen geeinigt. Noch in dieser Legislaturperiode soll eine Reformkommission eingesetzt werden, die nach der Bundestagswahl 2021 ihre Arbeit aufnehmen wird. In dieser Kommission sollen Vorschläge für die Verankerung von Parität im Wahlrecht erarbeitet werden.
"Mit dem Paritätsgesetz ebnet der Brandenburger Gesetzgeber den Weg, um ausreichende Chancen für Teilhabe von Frauen an politischen Ämtern zu ermöglichen. Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg hat nun die wichtige Aufgabe, dieses Gesetz zu verteidigen und dem in Art. 3 Abs. 2 GG und einigen Landesverfassungen verankerten Frauenfördergebot tatsächlich Geltung zu verschaffen. Die gestrige Verhandlung hat gezeigt, dass die Verfassung Paritätsgesetze durchaus zulässt.", kommentiert Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb), die Verhandlung in Brandenburg.
Vor 70 Jahren rief Elisabeth Selbert dazu auf, die Einführung des Art. 3 mit Wortlaut: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ in die deutsche Verfassung aufzunehmen, zu unterstützen. Wäschekörbeweise kamen daraufhin Briefe an den Parlamentarischen Rat. Die Bürgerinnen und Bürger zeigten damit zum einen, dass die Zeit reif war, für die Gleichberechtigung und zum anderen, dass der Rat an ihnen nicht vorbeikommt.
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Der Weimarer Landesverfassungsgerichtshof hat heute das Thüringer Paritätsgesetz zurückgewiesen und damit einer Klage der AfD stattgegeben. Elke Ferner, Mitglied im Vorstand des Deutschen Frauenrats, erklärt dazu: „Das Urteil ist ein herber Rückschlag für die Gleichstellung in Thüringen und darüber hinaus. Die Entscheidung mit der Freiheit und Gleichheit der Wahl zu begründen, ignoriert, dass Wähler*innen auch heute das Geschlechterverhältnis im Parlament nicht beeinflussen können, wenn auf Wahllisten hauptsächlich Männer stehen. Unser Grundgesetz verpflichtet den Staat in Art. 3, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern durchzusetzen und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken. Das gilt auch in Thüringen. Deshalb muss jetzt das Bundesverfassungsgericht klären, ob Paritätsgesetze ein legitimes Mittel sind, dieses Gleichberechtigungsgebot zu erfüllen.“
Magdeburg. Die heutige Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtes wurde bundesweit mit Spannung erwartet. Wir nehmen die Entscheidung mit Bedauern zur Kenntnis. Klar ist jedoch, dass das Urteil ausschließlich für das Land Thüringen gilt und uns darin bestärkt, an unserem Engagement für mehr Frauen in den Parlamenten – sei es auf Bundes, Landes oder kommunaler Ebene festzuhalten.
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