Aktuelles
Die Pandemiejahre stellten vor allem Familien mit Kindern vor Zerreißproben und brachten in puncto Gleichberechtigung eher Rückschritte, ist die Journalistin und Publizistin Sabine Rennefanz überzeugt. Ihr aktuelles Buch zum Thema „Frauen und Kinder zuletzt. Wie Krisen gesellschaftliche Gerechtigkeit herausfordern“ stellt die Autorin am Donnerstag, 15. September, um 19.30 Uhr in der Stadtbibliothek vor.
Berlin: (hib/VOM) Die Wahlrechtskommission hat am Dienstagabend den Zwischenbericht beschlossen, den sie gemäß ihrem Auftrag (20/1023) dem Bundestag bis Ende August vorlegen muss. 17 Kommissionsmitglieder stimmten dem Bericht zu. Es gab fünf Enthaltungen und eine Gegenstimme. Abweichende Sondervoten kamen dazu von den drei Unionsabgeordneten Ansgar Heveling, Alexander Hoffmann und Nina Warken, den drei von der Unionsfraktion benannten sachverständigen Kommissionsmitgliedern Bernd Grzeszick, Rudolf Mellinghoff und Stefanie Schmahl, dem AfD-Abgeordneten Albrecht Glaser und der von der Linksfraktion benannten Sachverständigen Halina Wawzyniak.
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Hilfsprojekte gegen Gewalt an Frauen bekommen zusätzliches Geld. Es sei gelungen, die Mittel um eine Million Euro zu erhöhen, teilte die Gleichstellungsministerin mit. Zuletzt ist in Sachsen-Anhalt die Zahl der Fälle von Gewalt in engen sozialen Beziehungen angestiegen.
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Das Bundesjustizministerium (BMJ) plant, geschlechtsspezifische und gegen die sexuelle Orientierung gerichtete Beweggründe explizit als strafschärfend in § 46 Abs. 2 S. 2 des Strafgesetzbuches aufzunehmen. Damit setzt das BMJ eine langjährige Forderung des Deutschen Juristinnenbundes e.V. (djb) um. Die Gesetzesänderung ist ein erforderlicher Schritt zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt. Zwar ist bei den meisten betroffenen Straftaten bereits jetzt eine Strafschärfung wegen der „menschenverachtenden“ Beweggründe möglich, die vom BMJ vorgesehene, explizite Konkretisierung des § 46 des Strafgesetzbuches ist aber notwendig, um Praktiker*innen zu sensibilisieren und eine einheitliche Anwendung des Rechts zu sichern.
Auf Einladung des Frauenrates NRW, fand vom 24.-26. Juni die Konferenz der Landesfrauenräte (KLFR) in Bonn statt.Im Rahmen der KLFR fand die hybride Fachtagung zum Thema „Equal Care - geschlechtergerecht und fair“ statt. Die Veranstaltung kann über den YouTube Kanal (https://t1p.de/KLFR2022) nachgeschaut werden. Mit der Unterzeichnung des Equal Care Manifests setzte die Konferenz ein Zeichen für eine geschlechtergerechte und faire Sorgearbeit.
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