Am Samstag, den 12.09.2020, waren die Delegierten der Mitgliedsverbände des Landesfrauenrates Sachsen-Anhalt e.V. aufgerufen, einen neuen Vorstand zu wählen. Der geschäftsführende Vorstand trat erneut zur Wahl an. Es gab keine Gegenkandidatin. So wurden Eva von Angern als Vorsitzende, Sarah Schulze als stellvertretende Vorsitzende und Steffi Schikor als Schatzmeisterin. Sie bedankten sich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg hat heute das erste Paritätsgesetz der Bundesrepublik gekippt. Danach sollten alle Parteien dazu verpflichtet werden, Frauen und Männer zu gleichen Teilen auf ihren Landeslisten zur Parlamentswahl zu berücksichtigen.  Die Entscheidung schließt sich dem Thüringer Verfassungsgerichtshof an, der das Gesetz auf Antrag der AFD-Fraktion im Landtag bereits im Juli für nichtig erklärt hatte.

Das Brandenburgische Landesverfassungsgericht hat heute einstimmig das Parité-Gesetz gekippt. Das Gesetz zur quotierten Regelung der Wahllistenplätze, das 2019 vom Brandenburgischen Landtag beschlossen wurde, ist aus verschiedenen Gründen nicht verfassungskonform. Die Bewegung für Parität in Brandenburg und darüber hinaus ist groß. Auch das negative Urteil ist ein Schritt auf dem Weg zu Parität auf allen Ebenen, denn Berlin und andere Bundesländer können davon lernen.

Seit September 2020 neu am Start: der Beirat der Fach- und Servicestelle für die Arbeitsmarktintegration migrantischer Frauen in Sachsen-Anhalt. Mit Vertreter*innen von 16 Organisationen aus der Migrations-, Integrations-, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. Die Herausforderung liegt klar auf der Hand: Im Dezember 2018 lebten in Sachsen-Anhalt rd. 45.000 Frauen ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Nur ca. 20 % von ihnen sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Es geht also um - wie es Monika Schwenke, Abteilungsleiterin Migration und Integration beim Caritasverband für das Bistum Magdeburg, ausdrückt - "eine verstärkte und erfolgreiche Arbeitsmarktintegration" migrantischer Frauen in Sachsen-Anhalt.

Am Mittwoch, den 23. September, fand der erste überregionale Runde Tisch Sexarbeit der AWO Beratungsstelle Magdalena – Mobile Beratung für Sexarbeiter*innen statt. Eingeladen waren verschiedene Beteiligte: die mit der Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes betrauten Behörden, Ämter und andere Institutionen des Landes Sachsen-Anhalts. Es trafen sich Mitarbeiter*innen aus Gesundheitsämtern, Ordnungsämtern und Finanzämtern sowie Gleichstellungsbeauftragte der Jobcenter und der Agentur für Arbeit. Regelmäßiger Austausch und die intensive Zusammenarbeit der Beteiligten sollen Hürden im Anmeldeverfahren für Sexarbeiter*innen beseitigen, den Schutzgedanken des Prostituiertenschutzgesetzes unterstützten und die Arbeits- sowie Lebenssituation der Sexarbeiter*innen im Land verbessern. Erstmals fand der Runde Tisch Sexarbeit überregional statt.