Der Bundestag hat die Aufhebung des Werbeverbotes für Abtreibungen beschlossen. Ärztinnen und Ärzte dürfen künftig öffentlich darüber informieren, dass und mit welcher Methode sie Abtreibungen durchführen. Schwangere sollen so einfacher als bisher Ärzte für eine Abtreibung finden können.

Sie werden als Tage des Entsetzens und der Trauer für immer im deutschen Kalender verzeichnet sein, der 19. Dezember 2016 in Berlin, 9. Oktober 2019 in Halle (Saale) und Landsberg, der 19. Februar 2020 in Hanau und der 4. Oktober 2020 in Dresden. Es sind Tage, an denen insgesamt 24 Menschen bei Anschlägen ums Leben kamen – ermordet aus islamistischen, rechtsextremis­tischen, antisemitischen oder rassistischen Motiven.

Morgen findet im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages die Anhörung zur Streichung des sogenannten Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche nach § 219a StGB statt. Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) setzt sich seit Jahren für die Abschaffung des Straftatbestands und die Verbesserung der reproduktiven Selbstbestimmung ein. Der djb wird in der Anhörung durch Inga Schuchmann, Mitglied der Strafrechtskommission des djb, und Dr. Leonie Steinl, LL.M. (Columbia), Vorsitzende der Strafrechtskommission des djb, als Sachverständige vertreten.

Das Projekt „Mehr Frauen in die Kommunalpolitik“ ist ein Gemeinschaftsprojekt mit der Landeszentrale für politische Bildung. Es wird in einem ersten Durchgang zunächst drei Veranstaltungsformate im April durchführen und dann in ausgewählte Regionen konkrete Angebote zum Erhöhung des Frauenanteils vor Ort machen.

Das Kabinett hat die Aufhebung des Werbeverbotes für Abtreibungen beschlossen.  Ärztinnen und Ärzte dürfen künftig öffentlich darüber informieren, dass und mit welcher Methode sie Abtreibungen durchführen. Schwangere sollen so einfacher als bisher Ärzte für eine Abtreibung finden können.