Die Europäische Kommission hat kurz vor dem Internationalen Frauentag am 8. März 2020 ihre Gleichstellungsstrategie für die kommenden fünf Jahre veröffentlicht. Die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes e.V. (djb), Prof. Dr. Maria Wersig, kommentiert: "Die neue Strategie ist ambitioniert und enthält viele begrüßenswerte Ansätze. Allerdings ist es wichtig, die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht bloß aneinanderzureihen, sondern in ein kohärentes und überzeugendes Konzept der Geschlechtergleichstellung zu integrieren. Die europäische Gleichstellungspolitik muss den Anspruch haben, Vorreiterin für die Gleichberechtigung der Geschlechter zu bleiben und aktiv für die Rechte der Frauen einzutreten. Dies umso mehr, als die Bemühungen der Kommission zunehmend durch reaktionäre Trends in einigen Mitgliedstaaten konterkariert werden."
EU-Beitritt zur Istanbul-Konvention
Der djb begrüßt, dass die Kommission sich weiterhin für einen Beitritt der Europäischen Union (EU) zur Istanbul-Konvention starkmacht. Sollte dieser scheitern, will die Kommission 2021 Maßnahmen vorschlagen, die im Ergebnis dieselben Schutzstandards garantieren wie die Istanbul-Konvention. In diesem Zusammenhang erwägt die Kommission eine Ergänzung des Art. 83 Abs. 1 AEUV, um die Kompetenzen der EU auf Bekämpfung bestimmter Formen geschlechtsspezifischer Gewalt zu erweitern. Damit setzt sie ein wichtiges Zeichen gegen die ablehnende Haltung einiger Mitgliedsstaaten.
Aufsichtsrätinnen-Richtlinie
Erfreulich ist aus Sicht des djb auch, dass die Kommission verspricht, sich für eine Verabschiedung der seit Jahren u.a. von Deutschland blockierten Aufsichtsrätinnen-Richtlinie einzusetzen. Diese sieht eine Zielvorgabe für den Frauenanteil in Leitungsorganen börsennotierter Gesellschaften vor.
Der djb fordert die Bundesregierung auf, die bevorstehende deutsche EU-Ratspräsidentschaft zu nutzen, um die Verabschiedung dieser Richtlinie voranzutreiben.
Genderperspektive
In der neuen Amtszeit will die Kommission alle laufenden EU-Vorhaben und Prozesse aus einer Genderperspektive betrachten. Dabei betont die Kommission ihr Bewusstsein für die besondere Gefahr intersektionaler Benachteiligungen:
Häufig sind etwa Migrantinnen oder Frauen mit Behinderung in spezifischer Weise von Mehrfachdiskriminierungen betroffen. Der djb fordert, dass es hier nicht bei Lippenbekenntnissen bleibt: "Die Sichtbarmachung von Mehrfachdiskriminierungen ist ein erster Schritt", so Wersig. "Wir brauchen nicht nur Geschlechterparität in Führungspositionen, sondern auch Geschlechtergerechtigkeit für alle Frauen in allen Bereichen der Gesellschaft. Die von der EU-Kommission angekündigten bindenden Maßnahmen zur Lohntransparenz sind hier ebenso ein zentraler Baustein wie die zügige Umsetzung der im letzten Jahr in Kraft getretenen Vereinbarkeits-Richtlinie."
EU-Managementpositionen paritätisch besetzen
Die Kommission will selbst mit gutem Beispiel vorangehen: Bis 2024 sollen alle Management-Positionen innerhalb der Kommission geschlechterparitätisch besetzt sein. Bis die Gleichstellung der Geschlechter nicht nur in EU-Management-Positionen, sondern EU-weit erreicht ist, ist es dagegen offensichtlich noch ein weiter Weg. Der djb wird ihn weiterhin aufmerksam und kritisch begleiten.
Weitere Informationen:
Zu den Inhalten der Istanbul-Konvention: https://www.djb.de/themen/thema/ik/
Zur von Deutschland blockierten Aufsichtsrätinnen-Richtlinie, djb-Pressemitteilung vom 11.12.2015: https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K6/pm15-45/
Zur Vereinbarkeitsrichtlinie, djb-Pressemitteilung vom 13.06.2019: https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K4/pm19-22/
Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 06.03.2020