Der Landesfrauenrat Sachsen-Anhalt e.V. bedankt sich für die Möglichkeit einer Stellungnahme zur Novellierung des Frauenfördergesetzes. Als größter Dachverband für frauenpolitische Initiativen und Verbände in Sachsen-Anhalt beschäftigt uns die Thematik seit dem FrauenFachForum im Dezember 2013 kontinuierlich. In vielen Inputs und Workshops erarbeiteten ca. 100 Teilnehmende ein Forderungspapier für eine Novellierung. Dieses Papier und die eingegangenen Stellungnahmen der Mitgliedsverbände bilden die Grundlage für die nachfolgende Stellungnahme.
Vorbemerkungen
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf folgt Sachsen-Anhalt zahlreichen Bundesländern auf dem Weg der Novellierung der Frauenfördergesetze zu „modernen“ Gleichstellungsgesetzen. Ziel dieser Initiativen ist es, den gesellschaftlichen Diskurs um die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern in der Gesellschaft Rechnung zu tragen und vor allem in Bezug auf Vereinbarkeit von Beruf und Familie Frauen und Männer in den Blick zu nehmen und entsprechend in den Gleichstellungsplänen zu berücksichtigen.[1]
Der Landesfrauenrat Sachsen-Anhalt begrüßt den vorliegenden Gesetzentwurf und zeigt sich erfreut, dass ein Teil unserer Forderungen aus dem Jahr 2013 nunmehr Eingang in den Gesetzentwurf gefunden haben. Dazu zählt das Widerspruchs- und Klagerecht der Gleichstellungsbeauftragten und die Forderung nach einer paritätischen Gremienbesetzung.
Es fällt weiter positiv auf, dass die strukturelle Dimension von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts in den Blick genommen wird und veränderte Rahmenbedingungen gefordert werden. Im Zuge dessen werden deutlichere Formulierungen zur Umsetzung formuliert als im vorherigen Gesetz sowie der Geltungsbereich des Gesetzes erweitert. Zudem begrüßen wir es ausdrücklich, dass das Thema gendergerechte Sprache berücksichtigt wird.
Dezidiert kritisch betrachtete der Landesfrauenrat die Regelungen zur „Unterrepräsentanz von Männern“. Dies gilt explizit dann, wenn diese dazu führen, dass für Männer die gleichen Instrumente und Maßnahmen gesetzlich verankert werden müssen, wie sie aufgrund der Analyse der Geschlechterverhältnisse für Frauen notwendig sind. Geschlechtergerechtigkeit wird nicht durch eine generelle, formale Gleichbehandlung erreicht, sondern durch jeweils spezifische, auf das Problem abgestimmte Strategien.
Zudem bedauern wir, dass Regelungen zu Gender Budgeting und zur Berücksichtigung von Equal Pay im Vergabeverfahren keine Berücksichtigung im Gesetzentwurf gefunden haben...
Weiterlesen: Stellungnahme_LFR_Novellierung_FrfG_2020.pdf