Gemeinsame Stellungnahme des Landesfrauenrates Sachsen-Anhalt e.V. (LFR), der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen Sachsen-Anhalt (ASF) und der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten (LAG kGBA)

Der Landesfrauenrat Sachsen-Anhalt e.V. bedankt sich für die Möglichkeit, eine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Gewährleistung einer paritätischen Zusammensetzung der Verfassungsorgane des Landes Sachsen-Anhalt mit Frauen und Männern (Parité-Gesetz Sachsen-Anhalt) einbringen zu können.

Politische und historische Einordnung

Warum dieser Schritt politisch geboten ist, kann der Begründung des Gesetzentwurfs entnommen werden. Mit der vorliegenden Stellungnahme ergänzen und bekräftigen wir diese Begründung aus gleichstellungspolitischer Sicht; wobei wir durchaus auch auf die grundlegende formal-juristische Ebene Bezug nehmen werden. Unsere Einschätzungen kommen zu dem Schluss, dass die Permanenz der Unterrepräsentanz in den Parlamenten zwangsläufig zur Konsequenz haben muss, dass die Parteien und politischen Vereinigungen ihre Nominierungsverfahren durchgehend geschlechterparitätisch handhaben. Somit besteht der staatliche Auftrag darin, diese Handhabung zu befördern …