Magdeburg, 08.05.2026
Der Landesfrauenrat Sachsen-Anhalt e.V. begrüßt ausdrücklich, dass sich das Europäische Parlament am 28. April 2026 mit deutlicher Mehrheit für eine einheitliche, betroffenenzentrierte strafrechtliche Definition von Vergewaltigung ausgesprochen hat. Mit 447 Stimmen dafür, 160 dagegen und 43 Enthaltungen sprachen sich die Abgeordneten für eine Regelung auf Grundlage des Konsensprinzips aus. Sexuelle Handlungen sollen nur dann als einvernehmlich gelten, wenn alle Beteiligten ausdrücklich zustimmen.
Mit der Abstimmung bekräftigt das Europäische Parlament seine Forderung nach dem Grundsatz „Nur Ja heißt Ja“.
Vor diesem Hintergrund fordert der Landesfrauenrat Sachsen-Anhalt die Bundesregierung auf, eine konsensbasierte strafrechtliche Definition von Vergewaltigung aktiv voranzutreiben und die Forderungen des Europäischen Parlaments konsequent zu unterstützen.
Auch wenn die Resolution rechtlich nicht bindend ist, muss die EU-Kommission innerhalb von drei Monaten Stellung beziehen. Ziel ist es, bestehende Schutzlücken in der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen (2024) zu schließen und die Gesetzgebung an internationale Standards anzupassen.
Neben rechtlichen Anpassungen fordert das Parlament bessere Zugänge zu Justiz und Unterstützungssystemen, verpflichtende Schulungen für Polizei und Justiz sowie ein entschiedeneres Vorgehen gegen digitale Gewalt. Zugleich wird deutlich: Neben Gesetzen braucht es auch Prävention, Aufklärung und den Abbau gesellschaftlicher Vorurteile.
„Die Entscheidung des Europäischen Parlaments ist ein wichtiges Signal für die Anerkennung sexueller Selbstbestimmung als grundlegendes Recht“, erklärt Annett Kannenberg-Bode, Vorstandsvorsitzende des Landesfrauenrates Sachsen-Anhalt. „Dass sexualisierte Gewalt in Europa weiterhin unterschiedlich bewertet und verfolgt wird, bedeutet für Betroffene einen ungleichen Schutz – abhängig davon, wo sie leben.“
Jede dritte Frau in der EU hat bereits geschlechtsspezifische Gewalt erlebt, jede zwanzigste Frau ist von Vergewaltigung betroffen – wobei diese Zahlen nur das Hellfeld abbilden. Derzeit sind die Schutzstandards innerhalb der Europäischen Union uneinheitlich geregelt. In Deutschland knüpft die Strafbarkeit sexueller Übergriffe weiterhin maßgeblich an das Merkmal eines „erkennbaren entgegenstehenden Willens“. In der Praxis führt dies dazu, dass Situationen von Angst, Schockstarre oder Machtungleichgewichten strafrechtlich unzureichend erfasst werden.
„Die aktuelle Rechtslage verlagert die Verantwortung für den Schutz vor sexualisierter Gewalt faktisch auf die Betroffenen“, betont Friederike Ewald, Geschäftsführerin des Landesfrauenrates Sachsen-Anhalt. „Eine konsensbasierte Definition stellt klar, dass es sich bei Vergewaltigungen um eine Gewalttat handelt und verlagert die Schuld dorthin, wo sie hingehört – zu den Tätern, die sexuelle Gewalt ausüben.“
In einigen EU-Staaten gilt bereits das Prinzip „Nur Ja heißt Ja“, darunter Schweden, Dänemark, Belgien, Griechenland und Frankreich. Nicht zuletzt öffentlichkeitswirksame Fälle von Betroffenen – wie der von Gisèle Pelicot in Frankreich – haben die bestehenden Schutzlücken deutlich gemacht und gezeigt, wie notwendig eine Neuregelung ist, die der Vielfalt von Tathergängen sexualisierter Gewalt gerecht wird. Auch internationale Expert*innengremien haben wiederholt kritisiert, dass die bestehende Rechtslage in Deutschland und anderen Ländern defizitär ist und internationalen Anforderungen der Istanbul-Konvention nicht genügt.
Kontakt:
Landesfrauenrat Sachsen-Anhalt e.V.
Geschäftsführerin: Friederike Ewald
Tel.: 0391-60772665
Fax: 0391-61083534
