Magdeburg, 08.05.2026
Der Landesfrauenrat Sachsen-Anhalt e.V. begrüßt die vom Bundestag am 8. Mai 2026 beschlossene Reform des Gewaltschutzgesetzes und die Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung („Fußfessel“) sowie verpflichtender Täterarbeit als wichtige Schritte zur Verbesserung des Schutzes vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt. Die Maßnahmen können in einzelnen Fällen dazu beitragen, den Schutz von Frauen* vor Gewalt zu verbessern.
Gleichzeitig weist der Landesfrauenrat darauf hin, dass die elektronische Aufenthaltsüberwachung nur in einem begrenzten Spektrum von Fällen zur Anwendung kommt. Sie setzt in der Regel eine gerichtliche Gewaltschutzanordnung voraus – eine Hürde, die viele Betroffene aus unterschiedlichen Gründen nicht nehmen. Zudem bleibt ein erheblicher Teil partnerschaftlicher Gewalt im Dunkelfeld, sodass die Maßnahme nur einen kleinen Teil der Betroffenen erreicht.
Kritisch bewertet der Landesfrauenrat die gesetzliche Ausgestaltung, wonach die Anordnung der Maßnahme künftig auch gegen den erklärten Willen der betroffenen Person erfolgen kann. Aus Sicht des Verbandes steht dies im Spannungsverhältnis zu einem konsequent betroffenenzentrierten Gewaltschutz. „Ein wirksames Schutzsystem muss die Perspektiven und Entscheidungsspielräume der Betroffenen ernst nehmen. Maßnahmen ohne ihre Zustimmung werfen zentrale fachpolitische Fragen auf“, so Friederike Ewald, Geschäftsführerin des Landesfrauenrates Sachsen-Anhalt.
Während Maßnahmen wie die elektronische Aufenthaltsüberwachung darauf abzielen, Betroffene und Täter voneinander zu trennen, werden gewaltbetroffene Frauen* und ihre Kinder in familiengerichtlichen Verfahren weiterhin häufig zu Kontakten verpflichtet. Ein wirksamer Gewaltschutz erfordert hier eine klare Priorisierung von Schutzinteressen gegenüber Sorge- und Umgangsrechten.
Neben der elektronischen Aufenthaltsüberwachung enthält die Reform weitere Ansätze, etwa die Ausweitung der Täterarbeit sowie verbesserte Möglichkeiten der gerichtlichen Gefährdungseinschätzung. Diese sind zu begrüßen, entfalten ihre Wirkung jedoch nur, wenn diese in ein abgestimmtes Gesamtsystem eingebettet sind.
Die Reform des Gewaltschutzgesetzes setzt wichtige Impulse. Effektiver Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt wird jedoch nur dann erreicht, wenn einzelne Maßnahmen in ein verlässliches, ineinandergreifendes Gesamtsystem aus Prävention, Intervention und Unterstützung eingebettet werden.
PM_Bundestagsbeschluss_Fußfessel.pdf
Kontakt:
Landesfrauenrat Sachsen-Anhalt e.V.
Geschäftsführerin: Friederike Ewald
Tel.: 0391-60772665
Fax: 0391-61083534
