Der am 7. Dezember unterzeichnete Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP ist ein frauenpolitischer Erfolg. Er greift Forderungen auf, die der Deutsche Frauenrat und weitere Akteur*innen der weiblichen Zivilgesellschaft seit Jahren erheben, zeigt die nun veröffentlichte Auswertung des DF. Es gibt aber auch Nachbesserungsbedarf.

Am 11. Juli 1922 wurde das „Gesetz über die Zulassung der Frauen zu den Ämtern und Berufen in der Rechtspflege“ (Reichsgesetzblatt 1922 I, S. 573) erlassen. Es beseitigte die formalen Hindernisse, gewährte Frauen den Zugang zum Staatsexamen und schließlich zu den juristischen Berufen.

Zu Jahresbeginn hat Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) die Abschaffung des § 219a StGB angekündigt, so wie es der Koalitionsvertrag vorsieht. „Ärztinnen und Ärzte sollen auch öffentlich über einen Schwangerschaftsabbruch informieren können – ohne dabei ein strafrechtliches Risiko einzugehen“, erklärte er zur Vorlage eines entsprechenden Referent*innenentwurfs.

Es geht vor allem um mehr Sichtbarkeit von Frauen und um Vielfalt in den Programmangeboten: Ab 1. Februar 2022 sind alle MDR-Redaktionen aufgerufen, sich an der 50:50-Challenge zu beteiligen. Seit Anfang des Jahres ist der MDR offizieller Partner der BBC-Initiative „50:50 – the equality project“. 

Bedrohung, Freiheitsberaubung, Körperverletzung, Vergewaltigung: Gewalt kommt in Paarbeziehungen nach wie vor erschreckend häufig vor. Auch 2020 sind die Fälle von Gewalt in bestehenden und ehemaligen Partnerschaften weiter gestiegen, im Vergleich zum Vorjahr um 4,9 Prozent. Die Zahl der Gewaltopfer in Partnerschaften stieg um 4,4 Prozent von 141.792 Opfern im Jahr 2019 auf 148.031 Opfer im Jahr 2020.