Der Landesfrauenrat Sachsen-Anhalt begrüßt ausdrücklich, dass mit dem vorliegenden Antrag das Thema Einsamkeit als gesamtgesellschaftliche Herausforderung aufgegriffen wird. Einsamkeit ist kein individuelles Randphänomen, sondern ein strukturelles Problem, das sich entlang sozialer, ökonomischer und insbesondere geschlechtsspezifischer Ungleichheiten manifestiert.

Die im Antrag angeführten Befunde – etwa zur besonderen Betroffenheit älterer Menschen, junger Erwachsener, Alleinerziehender, erwerbsloser Personen sowie von Menschen mit Care-Verpflichtungen – decken sich sowohl mit wissenschaftlichen Erkenntnissen als auch mit den Erfahrungen aus der kommunalen Praxis und der Gleichstellungsarbeit im Land.
Einsamkeit stellt ein wachsendes gesellschaftliches Problem dar, das auch in Sachsen-Anhalt deutlich wahrnehmbar ist und sich entlang sozialer, ökonomischer und insbesondere geschlechtsspezifischer Ungleichheiten manifestiert.

Vor diesem Hintergrund hält der Landesfrauenrat die Initiierung eines Runden Tisches sowie die Entwicklung einer ressortübergreifenden Landesstrategie für sozialen Zusammenhalt nicht nur für sachgerecht, sondern für dringend erforderlich.

Zentrale Rolle der Kommunen
Die Forschung betont übereinstimmend die Schlüsselrolle der Kommunen bei der Prävention und Bekämpfung von Einsamkeit.Niedrigschwellige Begegnungsorte wie Nachbarschaftstreffs, Mehrgenerationenhäuser, offene Jugendarbeit, frauen- und queerspezifische Angebote sowie quartiersbezogene Gemeinderäume tragen maßgeblich zur sozialen Einbindung und zum Zugehörigkeitserleben bei.

Aus der kommunalen Praxis wird jedoch zunehmend berichtet, dass genau diese Strukturen aufgrund fehlender oder kurzfristiger Finanzierung gefährdet sind oder wegfallen. Die Schließung von Bürgertreffs und Begegnungsorten führt unmittelbar zu einer Verschärfung von Isolation, insbesondere für ältere Menschen, aber auch für Kinder, Jugendliche und alleinlebende Personen.

Der Landesfrauenrat sieht hierin eine erhebliche Diskrepanz zwischen politischen Zielsetzungen und der Realität vor Ort. Nachhaltige Präventionsarbeit gegen Einsamkeit ist ohne eine verlässliche, langfristige Finanzierung kommunaler sozialer Infrastruktur nicht möglich.

Damit wird der im Antrag formulierte Ansatz ausdrücklich bestätigt: Strategien gegen Einsamkeit müssen zwingend auf kommunaler Ebene verankert und umgesetzt werden. Gleichzeitig zeigt die Studie, dass Einsamkeit kein Randphänomen ist, sondern erhebliche gesellschaftliche Folgekosten verursacht (z. B. erhöhte Pflegebedürftigkeit, steigende Gesundheitskosten).2

Geschlechtsspezifische Dimension von Einsamkeit
Das Einsamkeitsbarometer 2024 zeigt, dass Einsamkeit in Deutschland trotz eines Rückgangs nach dem Höhepunkt der Corona-Pandemie dauerhaft höher liegt als vor 2017.3 Besonders betroffen sind Menschen über 75 Jahre, junge Erwachsene zwischen 18 und 29 Jahren sowie Frauen*. In nahezu allen Altersgruppen berichten Frauen* eine höhere Einsamkeitsbelastung als Männer*.

Auch internationale Studien bestätigen, dass Einsamkeit häufig mit sozioökonomischer Benachteiligung, Care-Verpflichtungen und geringerer gesellschaftlicher Teilhabe einhergeht. Einsamkeit ist als Ausdruck sozialer Ungleichheiten zu begreifen und wird durch diese verstärkt.

Demzufolge stellt Einsamkeit kein geschlechtsneutrales Phänomen dar. Insbesondere Frauen* sind in mehrfacher Hinsicht betroffen:

  • Frauen* übernehmen überproportional Care-Arbeit, etwa als Alleinerziehende oder pflegende Angehörige, was ihre zeitlichen und sozialen Ressourcen einschränkt und das Risiko sozialer Isolation erhöht.
  • Studien belegen, dass depressive Symptome im Alter bei Frauen* häufiger auftreten und stärker zunehmen als bei Männern*, was eng mit Einsamkeitserfahrungen korreliert.4
  • Während Männer* im mittleren Lebensalter etwas häufiger Einsamkeit berichten, kehrt sich dieses Verhältnis im höheren Alter um: Ältere Frauen* sind überdurchschnittlich häufig von Einsamkeit betroffen.5
  • Eingeschränkte Mobilität wird als zentraler Faktor für Einsamkeit benannt. Frauen* im höheren Alter sind hiervon überdurchschnittlich betroffen, etwa aufgrund geringerer finanzieller Ressourcen oder gesundheitlicher Einschränkungen.6

Aus gleichstellungspolitischer Perspektive ist daher zwingend erforderlich, Einsamkeit als strukturell bedingtes Problem zu begreifen und geschlechtersensible Maßnahmen zu entwickeln.
Die im Antrag genannten Maßnahmen werden aus fachlicher und gleichstellungspolitischer Sicht ausdrücklich unterstützt:

a) Runder Tisch gegen Einsamkeit
Die Einrichtung eines Runden Tisches wird als notwendige Voraussetzung für eine evidenzbasierte und ressortübergreifende Landesstrategie bewertet. Dabei ist eine intersektionale Zusammensetzung sicherzustellen. Frauen*organisationen, Gleichstellungsakteur*innen, Alleinerziehendenvertretungen, Akteur*innen aus der Care-Arbeit sowie kommunale Praxis müssen verbindlich eingebunden werden.

b) Ausbau niedrigschwelliger sozialer Infrastruktur
Der Ausbau und die Sicherung konsumfreier, barrierefreier und wohnortnaher Begegnungsorte sind zentrale Voraussetzungen für soziale Teilhabe. Dabei ist zu beachten, dass Zugänge für unterschiedliche, insbesondere marginalisierte Gruppen differenziert und bedarfsorientiert gestaltet werden müssen. Wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen, dass insbesondere kontinuierliche und vertraute Angebote wirksam zur Reduzierung von Einsamkeit beitragen.78

c) Digitale Informationsangebote
Digitale Plattformen können Transparenz schaffen und die Vernetzung erleichtern, erreichen jedoch nicht alle Bevölkerungsgruppen gleichermaßen. Insbesondere ältere Menschen, einkommensarme Haushalte und Personen mit geringer digitaler Kompetenz benötigen ergänzend analoge Zugänge.

d) Förderprogramme und Vernetzung
Förderprogramme für lokale Projekte werden ausdrücklich begrüßt. Entscheidend ist jedoch eine langfristige Ausrichtung, da erfolgreiche Einsamkeitsprävention auf Beziehungsarbeit, Vertrauen und Kontinuität angewiesen ist.

Vorhandene Strukturen und Bedarfe
In Sachsen-Anhalt bestehen bereits vielfältige zivilgesellschaftliche und kommunale Initiativen, die einen wichtigen Beitrag zur Prävention und Linderung von Einsamkeit leisten. Diese Beispiele zeigen, dass wirksame Ansätze bereits vorhanden sind – zugleich verdeutlichen sie den Bedarf an struktureller Absicherung, Vernetzung und strategischer Weiterentwicklung auf Landesebene.

Zu nennen sind unter anderem aufsuchende und niedrigschwellige Angebote für ältere Menschen, wie etwa Senior*innenbesuchsdienste (z. B. „Klingelzeichen“ im Saalekreis). Solche Angebote erreichen insbesondere Menschen, die aufgrund eingeschränkter Mobilität, gesundheitlicher Beeinträchtigungen oder fehlender sozialer Netzwerke kaum eigenständig an Begegnungsangeboten teilnehmen können. Aufsuchende Formate gelten in der Forschung als besonders wirksam, da sie Isolation aktiv durchbrechen und nicht auf Eigeninitiative der Betroffenen angewiesen sind.

Darüber hinaus bestehen lokale Begegnungs- und Aktivierungsangebote, etwa

  • Route 60plus“ in Aschersleben oder
  • die „denkMal-Oase“ in Wittenberg,

die soziale Kontakte über gemeinsame Aktivitäten, Gesprächsangebote und kulturelle Formate ermöglichen. Diese Initiativen schaffen verlässliche soziale Räume und fördern Zugehörigkeit jenseits formalisierter Hilfestrukturen.

Ergänzend existieren telefonische und digitale Unterstützungsangebote wie Silbernetz oder die TelefonSeelsorge, die insbesondere in akuten Belastungs- und Krisensituationen wichtige Gesprächsmöglichkeiten bieten. Sie stellen einen bedeutsamen Bestandteil der Unterstützungslandschaft dar, können jedoch dauerhafte soziale Beziehungen und lokale Anbindung nicht ersetzen.

Zudem tragen zahlreiche zivilgesellschaftliche Einrichtungen– darunter Frauenzentren, Beratungsstellen, queere Begegnungsorte und Mehrgenerationenangebote- insbesondere in urbanen Räumen maßgeblich zur sozialen Teilhabe und zum Gemeinschaftserleben bei. Diese Angebote haben für viele Menschen eine doppelte Funktion: Sie sind Orte sozialer Begegnung und zugleich niedrigschwellige Zugänge zu Beratung, Unterstützung und Empowerment.

Diese Beispiele verdeutlichen mehrere zentrale Erkenntnisse:

  • Wirksam sind insbesondere kontinuierliche, verlässliche und zielgruppenspezifische Angebote.
  • Niedrigschwelligkeit, Vertrauensaufbau und persönliche Ansprache sind entscheidende Erfolgsfaktoren.
  • Gleichzeitig zeigt sich eine strukturelle Schieflage: Viele Angebote konzentrieren sich auf ältere Menschen, während Einsamkeit bei jungen Menschen bislang deutlich weniger systematisch adressiert wird.

Zudem sind zahlreiche dieser Initiativen von befristeten Projektförderungen abhängig. Fehlende Planungssicherheit erschwert nicht nur den Erhalt bewährter Strukturen, sondern auch deren Weiterentwicklung und Vernetzung. Vor diesem Hintergrund ist eine landespolitische Rahmensetzung notwendig, die bestehende gute Praxis sichert, sichtbar macht und strategisch weiterentwickelt.

Internationale Beispiele zeigen, dass Einsamkeit wirksam politisch adressiert werden kann. Das Vereinigte Königreich hat bereits 2018 als erstes Land weltweit eine nationale Strategie gegen Einsamkeit verabschiedet und eine zentrale Zuständigkeit auf Regierungsebene geschaffen.9 Ziel war es insbesondere, Einsamkeit als Querschnittsthema in allen Politikfeldern mitzudenken, die Stigmatisierung zu verringern und den Ausbau sozialer Infrastruktur zu fördern.

Diese Erfahrungen unterstreichen, dass Einsamkeit kein Randthema, sondern eine Frage sozialer Kohäsion, öffentlicher Gesundheit und demokratischer Teilhabe ist.

Gleichstellungspolitische Handlungsempfehlungen

Der Antrag der Fraktion DIE LINKE greift ein hochrelevantes gesellschaftliches Problem auf und setzt wichtige Impulse für eine strategische Auseinandersetzung mit Einsamkeit in Sachsen-Anhalt. Aus Sicht des Landesfrauenrates ist es entscheidend, Einsamkeit konsequent als strukturelles, sozial ungleich verteiltes und geschlechtsspezifisch geprägtes Phänomen zu behandeln.

  1. Verankerung von Geschlechtergerechtigkeit als Querschnittsziel: Einsamkeit muss systematisch geschlechterdifferenziert erfasst und adressiert werden.
  2. Stärkung von Care-Perspektiven: Maßnahmen müssen die Lebensrealitäten von Alleinerziehenden und pflegenden Angehörigen stärker berücksichtigen (z. B. durch flexible Angebotszeiten, Kinderbetreuung).
  3. Zielgruppenspezifische Ansätze: Insbesondere für junge Frauen, migrantische Frauen, queere Personen sowie Frauen im ländlichen Raum sind passgenaue Angebote erforderlich.
  4. Prävention: Einsamkeit soll möglichst verhindert werden, bevor sie entsteht. Strategien sollten daher frühzeitig ansetzen, etwa bei Übergängen in neue Lebensphasen (Ruhestand, Elternschaft, Umzug).
  5. Ausbau konsumfreier „Dritter Orte“: Frei zugängliche Räume ohne Konsumzwang sind für soziale Teilhabe essenziell, insbesondere für einkommensarme Menschen.
  6. Stärkung und Vernetzung bestehender Strukturen: Bestehende Initiativen sollten systematisch eingebunden, langfristig gefördert und miteinander vernetzt werden.
  7. Aktivierende Ansätze und neue Zugangswege: Informationen müssen aktiv zu den Menschen gebracht werden (z. B. über Hausärzte, Apotheken, persönliche Ansprache). Angebote sollten nicht stigmatisierend als „Einsamkeitsangebote“ bezeichnet werden.

Für die Gleichstellungsarbeit bedeutet das:

  • Spezifische Ansprache von Frauen* in belasteten Lebenslagen (z. B. Alleinerziehende)
  • Ausbau aufsuchender und lebensweltorientierter Angebote
  • Nutzung bestehender Vertrauensstrukturen (Beratungsstellen, Frauenzentren)

Fazit
Der Landesfrauenrat Sachsen-Anhalt unterstützt daher die Zielrichtung des Antrags und sieht in der Einrichtung eines Runden Tisches eine geeignete Grundlage, um gemeinsam tragfähige, evidenzbasierte und langfristige Lösungen für mehr sozialen Zusammenhalt im Land zu entwickeln.
Der Antrag greift ein hochrelevantes gesellschaftliches Problem auf und formuliert wichtige erste Schritte. Aus gleichstellungspolitischer Perspektive ist jedoch entscheidend, Einsamkeit konsequent als strukturelles und geschlechtsspezifisch geprägtes Phänomen zu behandeln.
Eine erfolgreiche Strategie gegen Einsamkeit kann nur gelingen, wenn sie die unterschiedlichen Lebensrealitäten von Frauen* und Männern* berücksichtigt, bestehende Ungleichheiten abbaut und insbesondere marginalisierte Gruppen gezielt stärkt.

Dies ist eine gemeinsame Stellungnahme des Landesfrauenrates Sachsen-Anhalt e.V. und der LAG der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten.

 

Stellungnahme_LFR_Einsamkeit_Drs._8-6508.pdf