Am 18. Dezember 2019 feiert die UN-Frauenrechtskonvention (Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, CEDAW) bereits ihren 40. Geburtstag. Deutschland wird regelmäßig von einem unabhängigen Sachverständigenausschuss der Vereinten Nationen (UN) überprüft, ob es CEDAW erfüllt. Bei der letzten Überprüfungsrunde 2017 wurden besonders dringliche Themen benannt, über die Deutschland bis Anfang 2020 Bericht erstatten muss.
Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) weist in seinem eingereichten Parallelbericht (https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K6/st19-32/) auf die weiterhin bestehenden Defizite hin.
Als wichtigster internationaler Vertrag über die Menschenrechte von Frauen verpflichtet CEDAW Deutschland zur rechtlichen und faktischen Gleichstellung von Frauen in allen Lebensbereichen. Gesetzgebung, Regierung, Verwaltung und Gerichte dürfen nicht gegen CEDAW verstoßen. Deutschland ist auch verpflichtet, aktiv eine faktische Chancengleichheit aller Frauen in der Gesellschaft zu erreichen und jegliche Form der Diskriminierung von Frauen durch Unternehmen und Privatpersonen zu beseitigen.
Die Umsetzung von CEDAW in den einzelnen Vertragsstaaten wird durch den CEDAW-Ausschuss auf der Basis von Berichten des Staates und der Zivilgesellschaft kontrolliert. Am Ende der Überprüfung verabschiedet der Ausschuss seine Abschließenden Bemerkungen, in denen die wichtigsten Kritikpunkte und geeignete Empfehlungen zur Beseitigung dieser zusammengefasst werden. Zu einzelnen, besonders dringlichen Empfehlungen müssen die Vertragsstaaten einen Umsetzungsbericht einreichen, in dem sie die eingeleiteten Maßnahmen zur Beseitigung der Kritikpunkte darstellen.
Deutschland musste im Umsetzungsbericht zum gemeinsamen 7. und 8. Berichtsverfahren zu folgenden Empfehlungen Stellung nehmen:
- Empfehlung 38 (b): Änderungen beim Schwangerschaftsabbruch – Abschaffung der Pflichtberatung und Wartezeit nach Beratung
- Empfehlung 40 (b): Sicherstellung adäquaten Kindesunterhalts
- Empfehlung 48 (b): Umsetzung der EU- Asyl- und Integrationsvorgaben für geflüchtete Frauen
- Empfehlung 50 (d): Errichtung eines Entschädigungsmodells zur Ergänzung der Renten für in der DDR geschiedene Frauen
Der djb hat in seinem Bericht zu den ersten drei Empfehlungen des Ausschusses Stellung genommen und die weiterhin bestehenden Probleme offengelegt. “Geflüchtete Frauen müssen endlich wirksam vor Gewalt geschützt werden. Dafür braucht es ein verbindliches Gewalt-schutzkonzept für alle Gemeinschaftsunterkünfte und eine unabhängige Überwachung”, sagt Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb. Auch die Sicherstellung eines adäquaten Kindesunterhalts und der Zugang zu sicheren und diskriminierungsfreien Schwangerschaftsabbrüchen wie von CEDAW gefordert, werden in der Bundesrepublik sowohl rechtlich als auch faktisch nicht gewährleistet. Der djb hat in seinem Bericht die vorhandenen Probleme aufgezeigt und Lösungsansätze zur Beseitigung der bestehenden Diskriminierung dargelegt. Der CEDAW-Ausschuss wird sich Anfang März 2020 mit der Situation in Deutschland befassen.
Anlässlich des 40ten Geburtstags des wichtigen völkerrechtlichen Menschenrechtsinstruments für Frauen* laden der Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien, Prof. Dr. Ulrike Lembke, und die Kommission Europa- und Völkerrecht des djb am 18. Dezember 2019 zu einem informativen Festakt ein:
https://www.rewi.hu-berlin.de/de/lf/ls/lbk/veranstaltungen/frauenrechte-sind-menschenrechte-40-jahre-un-frauenrechtskonvention-happy-birthday-cedaw
Bericht des djb:
https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K6/st19-32/
Empfehlungen des CEDAW-Ausschusses:
https://tbinternet.ohchr.org/_layouts/15/treatybodyexterna/Download.aspx?symbolno=CEDAW%2fC%2fDEU%2fCO%2f7-8&Lang=en
Deutsche Übersetzung des BMFSFJ:
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien/Pakte_Konventionen/CEDAW/CEDAW_state_report_7_8_abschliessende-bemerkungen_de.pdf
Umsetzungsbericht der Bundesregierung:
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien/Pakte_Konventionen/CEDAW/cedaw_state_report_7_8_Zwischenbericht_2019_de.pdf
Quelle: djb-Pressemitteilung 19-46, Berlin, 10. Dezember 2019