Aktuelles
Im ländlichen Raum schließen immer mehr Geburtsstationen ohne alternatives Angebot. Gab es im Jahr 2000 noch 1.142 Fachabteilungen für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, waren es laut Statistischem Bundesamt 2018 nur noch 778. Darüber hinaus ergab eine Umfrage der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe an Geburtshilfekliniken im November 2017, dass in den vorangegangenen sechs Monaten mehr als 35 Prozent der Kliniken Schwangere mindestens einmal abgewiesen haben. Die Zahlen bestätigen, dass eine gut erreichbare Geburtshilfe im ländlichen Raum nicht mehr gewährleistet ist – eine Entwicklung, die wir LandFrauen nicht länger akzeptieren können.
Weiterlesen: LandFrauen fordern: Geburtshilfe. Im ländlichen Raum. Jetzt!
Bei allen Führungspositionen in der Landesverwaltung liegt die Frauenquote inzwischen bei 50,1 Prozent. Damit ist das Ziel aus dem Koalitionsvertrag erreicht, den Frauenanteil in der laufenden Legislaturperiode auf 50 Prozent zu erhöhen. Das ist das Ergebnis der Erhebung zum geschlechtersensiblen Monitoring mit dem Stichtag 31. Dezember 2020, das die Ministerin für Justiz und Gleichstellung, Anne-Marie Keding, am Dienstag dem Kabinett vorlegte. Im Vergleich zum Vorjahr gab es noch einmal einen Anstieg um 0,3 Prozentpunkte.
Weiterlesen: Monitoring zum Frauenanteil: Frauenquote in Führungspositionen bei über 50 Prozent
Am 06. Juni 2021 finden in Sachsen-Anhalt Landtagswahlen statt. In den letzten Wochen haben die Parteien ihre Kandidatinnen und Kandidaten nominiert, Listen aufgestellt und Direktkandidaturen benannt.
Weiterlesen: Aktion des Landesfrauenrates Sachsen-Anhalt vor dem Landtag
Gleichstellungspolitik ist für 95 Prozent der Menschen in Deutschland wichtig für eine demokratische, gerechte Gesellschaft. Eine große Mehrheit sieht bei der Gleichstellung allerdings noch Handlungsbedarf. Das zeigt eine aktuelle Befragung.
Weiterlesen: Gleichstellung ist gemeinsame Gesellschaftsaufgabe
Das Bündnis Istanbul-Konvention veröffentlicht heute seinen Alternativbericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland. Auch drei Jahre nach Inkrafttreten des Übereinkommens fehlen in Deutschland eine ressortübergreifende Gesamtstrategie, handlungsfähige Institutionen und die notwendigen Ressourcen, um das Recht aller Frauen und Mädchen auf ein gewaltfreies Leben umzusetzen, stellt das zivilgesellschaftliche Bündnis Istanbul-Konvention (BIK) fest. Insbesondere für Gruppen, wie Frauen mit Flucht- oder Migrationsgeschichte, mit Behinderungen, diversen geschlechtlichen Identitäten oder in Wohnungslosigkeit, ist der in der Konvention verankerte Zugang zu Prävention, Schutz, Beratung und Recht nach wie vor mangelhaft.
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