Der Weimarer Landesverfassungsgerichtshof hat heute das Thüringer Paritätsgesetz zurückgewiesen und damit einer Klage der AfD stattgegeben. Elke Ferner, Mitglied im Vorstand des Deutschen Frauenrats, erklärt dazu: „Das Urteil ist ein herber Rückschlag für die Gleichstellung in Thüringen und darüber hinaus. Die Entscheidung mit der Freiheit und Gleichheit der Wahl zu begründen, ignoriert, dass Wähler*innen auch heute das Geschlechterverhältnis im Parlament nicht beeinflussen können, wenn auf Wahllisten hauptsächlich Männer stehen. Unser Grundgesetz verpflichtet den Staat in Art. 3, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern durchzusetzen und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken. Das gilt auch in Thüringen. Deshalb muss jetzt das Bundesverfassungsgericht klären, ob Paritätsgesetze ein legitimes Mittel sind, dieses Gleichberechtigungsgebot zu erfüllen.“

Magdeburg. Die heutige Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtes wurde bundesweit mit Spannung erwartet. Wir nehmen die Entscheidung mit Bedauern zur Kenntnis. Klar ist jedoch, dass das Urteil ausschließlich für das Land Thüringen gilt und uns darin bestärkt, an unserem Engagement für mehr Frauen in den Parlamenten – sei es auf Bundes, Landes oder kommunaler Ebene festzuhalten.

Auf Bundesebene und in zahlreichen Bundesländern werden Gesetzesinitiativen zur Erhöhung des Frauenanteils in Parlamenten diskutiert. Seit einem Jahr gibt es in Brandenburg und Thüringen die ersten Paritätsgesetze in Deutschland. Gegen beide Gesetze wurde von den Parteien geklagt, die einen sehr geringen Frauenanteil in den Landtagen haben. Wir erwarten gespannt das erste Urteil aus Thüringen am 15. Juli und die mündliche Verhandlung in Brandenburg am 20. August. Politik und Zivilgesellschaft stehen hinter der Forderung nach Parität – das zeigen der Deutsche Frauenrat und die Konferenz der Landesfrauenräte mit der bundesweiten Fotokampagne „Wir brauchen Parität“.

Heute hat das Kabinett die erste und lange erwartete ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie der Bundesregierung verabschiedet. Sie wird vom Deutschen Frauenrat (DF) begrüßt, denn in Zeiten von Corona dürfen die Gleichstellungsmaßnahmen aus dem Koalitionsvertrag nicht auf der Strecke bleiben.

Der Landesfrauenrat Sachsen-Anhalt e.V. unterstützt gemeinsam mit rund 85 zivilgesellschaftlichen Organisationen und 50 Privatpersonen als Erstunterzeichner*in den Aufruf des DF (Deutscher Frauenrat) und GMEI (Gender Mainstreaming Experts International) zur Gründung einer Gleichstellungsstiftung. Wir fordern von den Mitgliedern des Deutschen Bundestages, das im Koalitionsvertrag festgehaltene Vorhaben noch 2020 auf den Weg zu bringen.