Die Bundesregierung veröffentlicht heute den GREVIO-Staatenbericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland. Auch über zwei Jahre nach Inkrafttreten der Gewaltschutz-Konvention fehlen Deutschland ein politisches Konzept, handlungsfähige Institutionen und die notwendigen Ressourcen, um alle Frauen und Mädchen vor Gewalt zu schützen, kritisiert das zivilgesellschaftliche Bündnis Istanbul-Konvention, BIK.

Deutschland hat beim Europarat den ersten Staatenbericht zur Umsetzung der sogenannten Istanbul-Konvention eingereicht. Die Konvention verpflichtet Deutschland zur Bekämpfung und Prävention von Gewalt gegen Frauen.

Gestern hat sich der Koalitionsausschuss auf eine Wahlrechtsreform in zwei Stufen geeinigt. Noch in dieser Legislaturperiode soll eine Reformkommission eingesetzt werden, die nach der Bundestagswahl 2021 ihre Arbeit aufnehmen wird. In dieser Kommission sollen Vorschläge für die Verankerung von Parität im Wahlrecht erarbeitet werden.

"Mit dem Paritätsgesetz ebnet der Brandenburger Gesetzgeber den Weg, um ausreichende Chancen für Teilhabe von Frauen an politischen Ämtern zu ermöglichen. Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg hat nun die wichtige Aufgabe, dieses Gesetz zu verteidigen und dem in Art. 3 Abs. 2 GG und einigen Landesverfassungen verankerten Frauenfördergebot tatsächlich Geltung zu verschaffen. Die gestrige Verhandlung hat gezeigt, dass die Verfassung Paritätsgesetze durchaus zulässt.", kommentiert Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb), die Verhandlung in Brandenburg.

Vor 70 Jahren rief Elisabeth Selbert dazu auf, die Einführung des Art. 3 mit Wortlaut: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ in die deutsche Verfassung aufzunehmen, zu unterstützen. Wäschekörbeweise kamen daraufhin Briefe an den Parlamentarischen Rat. Die Bürgerinnen und Bürger zeigten damit zum einen, dass die Zeit reif war, für die Gleichberechtigung und zum anderen, dass der Rat an ihnen nicht vorbeikommt.