Magdeburg. Über ein Jahr lang hat Frau Prof. Dr. Katja Nebe, Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit an der MLU, als Mitglied der Sachverständigenkommission intensiv an der Erstellung des Gutachtens für den Dritten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung mitgearbeitet. Die interdisziplinär besetzte Sachverständigenkommission hatte von der Bundesregierung den Berichtsauftrag „Welche Weichenstellungen sind erforderlich, um die Entwicklungen in der digitalen Wirtschaft so zu gestalten, dass Frauen und Männer gleiche Verwirklichungschancen haben?“ erhalten.

Am 26.01.2020 konnte das Gutachten „Digitalisierung geschlechtergerecht gestalten“ an die Bundesgleichstellungsministerin Franziska Giffey (BMFSFJ) übergeben werden – pandemiebedingt in einer Videokonferenz.

Die Sachverständigenkommission spricht sich für eine soziotechnische Perspektive auf Digitalisierung aus. Dies bedeutet, den Einsatz automatisierter Prozesse in ihrem jeweiligen gesellschaftlichen Kontext zu betrachten, zu beurteilen und aktiv zu gestalten. „Die Digitalisierung öffnet ein Gelegenheitsfenster“, so die Vorsitzende der Sachverständigenkommission, Prof. Dr. Aysel Yollu-Tok bei der Übergabe des Gutachtens: „In diesem scheinbar rein technischen Prozess können und müssen wir herrschende Geschlechterverhältnisse sichtbar machen, Geschlechterstereotype hinterfragen und Machtverhältnisse neu verhandeln. Denn ob wir mit der Gleichstellung der Geschlechter vorankommen oder zurückfallen, hängt von den Rahmenbedingungen und der Gestaltung der digitalen Transformation ab.“

Prof. Dr. Katja Nebe ergänzt, dass „die Rahmenbedingungen der Digitalisierung nicht nur durch technologische Entwicklungen und wirtschaftliche Forderungen gesetzt werden können, sondern demokratisch ausgehandelt werden müssen und dabei die menschengerechte Teilhabe Aller im Blick bleiben muss.“ Dazu leistet das Gutachten einen wichtigen Beitrag, in dem es konkrete Handlungsfelder in der Digitalbranche, der digitalen und digitalisierten Wirtschaft und der Digitalisierung der Gesellschaft benennt und 101 Handlungsempfehlungen an die Bundesregierung formuliert.

Das BMFSFJ wird nun die Ressortabstimmung zur Stellungnahme der Bundesregierung einleiten und dann das Gutachten einschließlich der Stellungnahme voraussichtlich im Mai dem Kabinett vorlegen

Mit der Übergabe ist das Gutachten und zahlreiches Begleitmaterial für den Dritten Gleichstellungsbericht auf der Seite der Geschäftsstelle für den Dritten Gleichstellungsbericht abrufbar. https://www.dritter-gleichstellungsbericht.de/de/to-pic/73.gutachten.html

Bei Interesse ist es auch möglich, ein Printexemplar zu bestellen; bitte schreiben Sie dafür eine Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! .

Zum Jahrestag des innerstaatlichen Inkrafttretens am 1. Februar 2021 betont der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) erneut die Wichtigkeit der vollständigen Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention). „Das vergangene Pandemie-Jahr hat in aller Deutlichkeit gezeigt, dass physische und psychische Gewalt weiterhin zum Alltag vieler Frauen gehören“, bekräftigt Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb. „Der Schutz vor und der Umgang mit dieser Gewalt ist relevanter denn je. Es muss für Bund und Länder Priorität haben, die durch die Istanbul-Konvention vorgegebenen Maßnahmen endlich umzusetzen!“

Die Organisatorinnen* der One Billion Rising-Aktion in Magdeburg laden Mädchen* und Frauen* aus ganz Sachsen-Anhalt auf, sich mit ihrem Tanz an der weltweiten Aktion zu beteiligen.

Der Deutsche Frauenrat begrüßt das Gutachten der Sachverständigenkommission zum Dritten Gleichstellungsbericht, das heute von Bundesfrauenministerin Giffey entgegengenommen wurde.

Es besteht weiterhin großer Handlungsbedarf bei der Gleichstellung von Frauen und Männern in den obersten Bundesbehörden. Zu diesem Ergebnis kommt der Gleichstellungsindex 2020, den das Statistische Bundesamt heute im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend(BMFSFJ) veröffentlicht hat. Der Gleichstellungsindex untersucht die Geschlechteranteile an Führungspositionen in den obersten Bundesbehörden.